Klimafreundlicher Neubau wird wieder gefördert
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und die KfW informieren über die Wiederaufnahme der Förderung im Neubau am 28. Februar 2024.
Für den Klimafreundlichen Neubau (KFN) stehen im Jahr 2024 insgesamt 762 Millionen Euro für die Zinsverbilligung von Förderkrediten zur Verfügung.

Ein wesentlicher Bestandteil der am 1. Januar 2024 beginnenden Ära eines neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (G-WDW).
Die KfW teilt uns mit, dass für die Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ ein sofortiger Antragstopp gelte. Durch Erlass des auftraggebenden Ressorts Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) können in den folgenden Produkten keine Anträge mehr gestellt werden: