Ingenieurbüro Matthaei · Wuppertal
Lustig, lustig, tralalala
Förderrichtlinie veröffentlicht – Geld gibt es noch nicht
Am 29. Dezember wurde die erneuerte Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG – EM) im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Dabei nimmt zukünftig die Förderung von Heizungsanlagen mit hohem Anteil an erneuerbarer Energie einen größeren Platz ein. Für Maßnahmen an der Gebäudehülle bleibt alles beim alten.
Gleichzeitig gilt weiterhin die Haushaltssperre des Bundes. Weiterhin werden keine Anträge angenommen, obwohl vorher etwas anderes kommuniziert wurde. Es ist zum Aus-der-Haut-Fahren mit der Informationspolitik der Bundesregierung.
„Die neue Förderung wird stufenweise im Jahr 2024 starten. Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen, können voraussichtlich ab dem 27.02.2024 einen Antrag auf die neue Heizungsförderung stellen,“ teilt die KfW mit. Ob das nur ein Wunschtraum oder gesichertes Wissen ist, können wir nicht sagen.
Also bleibt es dabei, dass wir zwar planen können, die Antragstellung jedoch bis zur Wiedereröffnung der Förderprogramme warten muss.
Weitere Beiträge zum Thema Förderung und Förderpolitik:
Artikel vom 14.12.2023: Antragsstopp in den Förderprodukten „Klimafreundlicher Neubau“
Artikel vom 05.12.2023: BEG-/KFN-/WEF-Produkte – Antragstellung weiterhin möglich
Artikel vom 28.11.2023: Haushaltssperre betrifft auch Energieberatung
Die Richtlinie: BEG-EM-Richtlinie-2024