Plattform für Abwärme entsteht

Zum 18.11.2023 ist das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Kraft getreten, worin auch die Schaffung einer Plattform für Abwärme vorgesehen ist. Zu den spezifischen Auskunfts- und Informationspflichten auf der Plattform für Abwärme nach § 17 EnEfG hat die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) nun ein Merkblatt veröffentlicht, in welchem die konkreten Meldepflichten für Unternehmen genauer erläutert werden.

Dabei sieht das Gesetz ein jährliche Meldepflicht bis zum 31. März vor. Erstmalig müsste bereits zum 1. Januar 2024 gemeldet werden. Da hat sich der Gesetzgeber mal wieder selbst ein Bein gestellt. Die Plattform in der die Daten aggregiert werden sollen, existiert noch gar nicht. Die Pflicht ist daher nach Mitteilung des BMWK um sechs Monate aufgeschoben. So lange werden auch noch keine Bußgelder verhängt.

Ein Wärmekataster für lokales Handeln


Die Plattform für Abwärme schafft erstmals eine Übersicht zu gewerblichen Abwärmepotenzialen in Deutschland. Ziel ist es, diese Abwärme nutzbar zu machen und damit die Energieffizienz in Deutschland weiter zu steigern. Dafür werden die Abwärmedaten von Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden pro Jahr auf einer öffentlichen Plattform bereitgestellt und für Unternehmen vor Ort sichtbar gemacht.

Das schafft auch eine Basis für die kommunale Wärmeplanung, für die bislang in der überwiegenden Zahl an Kommunen überhaupt noch keine sinnvollen Daten vorliegen.

Für Unternehmen kann es spannend werden, wenn Wärmesenken und Wärmequellen nicht weit voneinander liegen. Solche Erkundungen können auch innerhalb eines Betriebs interessant werden. Angefangen bei so banalen Zusammenhängen wie Abwärme aus Drucklufterzeugern und Wärmebedarf für die Duschwassererzeugung bis hin zu im Kreis geführten Wärmemengen in der Lebensmittelproduktion mit Wärme-/Kälte-Erzeugung in Kopplung.

Die für die Plattform erforderlichen Daten zu erheben kann selbst mit Vorhandensein eines Energiemanagement-Systems schwierig werden. Das Ingenieurbüro Matthaei bietet Ihnen die Energiedienstleistungen z.B. im Rahmen eines Energieaudits an. Energieaudits sind für Großunternehmen verpflichtend, KMU können sie als gefördertes Energieaudit in Anspruch nehmen. Hier finden sie weitere Information zu Energieaudits.

Sprechen Sie uns rechtzeitig an: 0202.51583387.

Abbildungsnachweis:
Umspannwerk, Foto: O. Matthaei, 2017

Weitere Beiträge zu Abwärmeplanung:
Information der BfEE: Plattform für Abwärme
Artikel auf energie-effizient-sparen.de vom 28.12.2023: Kommunale Wärmeplanung
Artikel vom 09.01.2019: Abwärme effizient nutzen

Ingenieurbüro Matthaei