Ingenieurbüro Matthaei · Wuppertal
Fahrplan zur Heizungserneuerung
Die derzeitige Bundesregierung stellt die Heizungsförderung in den Vordergrund. Dass damit dem gesunden Menschenverstand widersprochen wird und die Maxime der Energieberater (Erst Verluste eindämmen, dann die Versorgung auf niedrigem Niveau sicher stellen!) auf den Kopf gestellt wird, ist traurig, tut aber nichts zur Sache.
Die Förderung wechselt überwiegend vom BAFA zur KfW.
Obwohl das Förderprogramm am 1. Januar in Kraft trat, werden wohl erst ab Ende Februar Anträge gestellt werden können. Damit schon vorher Maßnahmen in Gang gesetzt werden können, gibt es seitens der KfW eine Übergangsfrist bis August diesen Jahres. Es darf gehandelt und später beantragt werden.
Informationen zur Antragstellung
Darin offenbart sich ein weiterer Systemwechsel: War es bislang immer entscheidend, erst Förderanträge zu stellen und dann Verträge zu schließen, so wird dieses Prinzip nun umgedreht. Sie müssen nun erst den Vertrag schließen und dann die Förderung beantragen – und hoffen, dass der Staat dann noch Geld für Sie hat.
Eine Empfehlung möchten wir Ihnen mitgeben: Bauen Sie in den Vertrag mit dem Lieferanten ein Rücktrittsrecht für den Fall ein, dass der Staat die Förderung nicht gewährt. Ihr Heizungsbauer wird Sie verfluchen, aber damit sollten Sie leben können.
Jetzt planen
Für Sie und uns entscheidend ist: Es sollte möglichst frühzeitig geplant werden, denn auf Grund der hohen Förderquoten ist damit zu rechnen, dass die Heizungsbauer in Kürze völlig überrannt werden und ihre Auftragsbücher wieder auf Jahre hinaus gefüllt sein werden. Bedingt durch den Mangel an qualifiziertem Personal und offenbar immer häufiger werdende Lieferschwierigkeiten auf dem Weltmarkt kommt es dann zu endlosen Verzögerungen in der Umsetzung.
Der frühe Vogel und so, Sie wissen schon…
Abbildungsnachweis:
Tableau mit Förderübersicht: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), 2024
Weitere Beiträge zum Thema Heizungsförderung:
Die Förderübersicht des BAFA als PDF-Datei: Förderübersicht
Information der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Heizungsförderung zum GEG
Artikel vom 05.01.2024: Bundesförderung für effiziente Gebäude