Fahrplan zur Heizungserneuerung

25. Jan. 2024 von Karin Müller

Die derzeitige Bundesregierung stellt die Heizungsförderung in den Vordergrund. Dass damit dem gesunden Menschenverstand widersprochen wird und die Maxime der Energieberater (Erst Verluste eindämmen, dann die Versorgung auf niedrigem Niveau sicher stellen!) auf den Kopf gestellt wird, ist traurig, tut aber nichts zur Sache.

FörderübersichtDie Förderung wechselt überwiegend vom BAFA zur KfW.
Obwohl das Förderprogramm am 1. Januar in Kraft trat, werden wohl erst ab Ende Februar Anträge gestellt werden können. Damit schon vorher Maßnahmen in Gang gesetzt werden können, gibt es seitens der KfW eine Übergangsfrist bis August diesen Jahres. Es darf gehandelt und später beantragt werden.

Informationen zur Antragstellung

  • Wenn Sie ein konkretes Vorhaben planen und einen Zuschuss­antrag stellen möchten, können Sie sich ab dem 01.02.2024 im Kunden­portal „Meine KfW“ registrieren.
  • Den Zuschuss beantragen Sie im Kunden­portal „Meine KfW“. Bei Antrag­stellung muss ein Lieferungs- oder Leistungs­vertrag ab­geschlossen sein. Dieser Vertrag muss bei Antrag­stellung hoch­geladen werden.
  • Den Ergänzungs­kredit beantragen Sie bei Ihrem Finanzierungs­partner. Kommunen beantragen den Ergänzungs­kredit abweichend davon unmittel­bar bei der KfW.
  • Über die genauen Förder­konditionen, den Ablauf der Bean­tragung sowie den Zeitpunkt, ab dem eine Antrag­stellung möglich ist, wird die KfW zu einem späteren Zeitpunkt informieren.
    • Darin offenbart sich ein weiterer Systemwechsel: War es bislang immer entscheidend, erst Förderanträge zu stellen und dann Verträge zu schließen, so wird dieses Prinzip nun umgedreht. Sie müssen nun erst den Vertrag schließen und dann die Förderung beantragen – und hoffen, dass der Staat dann noch Geld für Sie hat.

      Eine Empfehlung möchten wir Ihnen mitgeben: Bauen Sie in den Vertrag mit dem Lieferanten ein Rücktrittsrecht für den Fall ein, dass der Staat die Förderung nicht gewährt. Ihr Heizungsbauer wird Sie verfluchen, aber damit sollten Sie leben können.

      Jetzt planen

      Für Sie und uns entscheidend ist: Es sollte möglichst frühzeitig geplant werden, denn auf Grund der hohen Förderquoten ist damit zu rechnen, dass die Heizungsbauer in Kürze völlig überrannt werden und ihre Auftragsbücher wieder auf Jahre hinaus gefüllt sein werden. Bedingt durch den Mangel an qualifiziertem Personal und offenbar immer häufiger werdende Lieferschwierigkeiten auf dem Weltmarkt kommt es dann zu endlosen Verzögerungen in der Umsetzung.

      Der frühe Vogel und so, Sie wissen schon…

      Abbildungsnachweis:
      Tableau mit Förderübersicht: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), 2024

      Weitere Beiträge zum Thema Heizungsförderung:
      Die Förderübersicht des BAFA als PDF-Datei: Förderübersicht
      Information der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Heizungsförderung zum GEG
      Artikel vom 05.01.2024: Bundesförderung für effiziente Gebäude

    Ingenieurbüro Matthaei
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