Vorläufige Haushaltsführung: Energieberatung geht wieder
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz teilt am 19.Januar mit:
„Seit dem 01. Januar 2024 ist die Förderrichtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG EM) in Kraft.
Die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN1 und EBW2), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sowie die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) werden gemäß den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung fortgesetzt. Seit dem 19.01.2024 können Anträge für BEW und Energieberatung wieder gestellt und bewilligt werden. Anträge für die EEW können mit dem Inkrafttreten der novellierten Richtlinien, voraussichtlich ab dem 15.02.2024, wieder gestellt werden. Die Einreichung und Bewilligung von Anträgen für BEW und die Energieberatungsprogramme wird nun wieder ermöglicht. Dies wird aktuell technisch umgesetzt, hierfür bitten wir noch um etwas Geduld.“
1) Energieberatung Nichtwohngebäude
2) Energieberatung Wohngebäude
Quelle: energiewechsel.de, Teaser am 19.01.2024