Klimafreundlicher Neubau wird wieder gefördert
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und die KfW informieren über die Wiederaufnahme der Förderung im Neubau am 28. Februar 2024.
Für den Klimafreundlichen Neubau (KFN) stehen im Jahr 2024 insgesamt 762 Millionen Euro für die Zinsverbilligung von Förderkrediten zur Verfügung. Es sind Kreditsummen bis zu 100.000 Euro (klimafreundliches Wohngebäude) bzw. bis zu 150.000 Euro (klimafreundliches Wohngebäude mit QNG*) möglich.
Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen.
Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite zur Errichtung von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen können Anträge über ihre Förderbanken stellen. Darüber hinaus erhalten Kommunen und Landkreise Investitionszuschüsse, z. B. für den Bau von Wohnungen, Kindertagesstätten oder Schulen. Anträge können ab sofort bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden.
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*QNG: Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude
Bildnachweis:
Effizienzhaus im Neubau, Foto: O. Matthaei 2016
Weitere Beiträge zu Förderung und Nachhaltigkeit:
Information der KfW: kfw.de/kfn
Artikel vom 06.06.2023: Wohneigentum für Familien
Referenzprojekt : Passivhaus-Neubau
Artikel vom 05.01.2024: Bundesförderung für effiziente Gebäude