Vorläufige Haushaltsführung: Energieberatung geht wieder
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz teilt am 19.Januar mit:
„Seit dem 01. Januar 2024 ist die Förderrichtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG EM) in Kraft.
Die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN1 und EBW2),

Ein wesentlicher Bestandteil der am 1. Januar 2024 beginnenden Ära eines neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (G-WDW).
Die KfW teilt uns mit, dass für die Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ ein sofortiger Antragstopp gelte. Durch Erlass des auftraggebenden Ressorts Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) können in den folgenden Produkten keine Anträge mehr gestellt werden:
In 2023 wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) grundlegend überarbeitet. Nachdem das ganze Jahr ein zähes Ringen darum zu beobachten war, gibt es nun eine beschlossene Fassung der Änderungen des Gesetzes.