Verzögerungen bei Beratungsförderung
Das BAFA informierte heute:
„Der beschlossene Wirtschaftsplan 2024 des KTF1 gilt. Alle gesetzlichen und alle bisher eingegangenen Verpflichtungen werden erfüllt. Es gibt weder einen Förderstopp, noch werden Programme ausgesetzt.
Die Goslarer Innenstadt steht zu großen Teilen unter Denkmalschutz. Als Ensemble und als einzelne Objekte. Solaranlagen waren bislang unter Hinweis auf den Denkmalschutz nicht genehmigungsfähig.
Wir freuen uns über den Frühling, der schon wieder ein paar Tage früher beginnt. Ein Winter hat nicht stattgefunden.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und die KfW informieren über die Wiederaufnahme der Förderung im Neubau am 28. Februar 2024.
Ein wesentlicher Bestandteil der am 1. Januar 2024 beginnenden Ära eines neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (G-WDW).
Die KfW teilt uns mit, dass für die Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ ein sofortiger Antragstopp gelte. Durch Erlass des auftraggebenden Ressorts Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) können in den folgenden Produkten keine Anträge mehr gestellt werden: