Bundesförderung für effiziente Gebäude
Information des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz:
Seit dem 01. Januar 2024 ist die Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG – EM)“ in Kraft. Anträge für einzelne Effizienzmaßnahmen können weiterhin gestellt werden.