Kohleausstiegsgesetz schreibt Kohleverwendung fest
Folgenden Brief hat der Solarenergieförderverein uns am 14. Juli 2020 übermittelt und um weitere Verbreitung gebeten:
Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
in den nächsten Tagen wird Ihnen das Kohleausstiegsgesetz zur Gegenzeichnung vorgelegt werden.


Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung nach § 35c EStG trat schon Anfang 2020 in Kraft. Bislang fehlten Muster für Bescheinigungen, die von Fachunternehmen oder Energieberatern ausgestellt werden müssen,
Dank Corona können jetzt auch Interessenten von Anderswo beim Wuppertaler Stammtisch Energie mit dabei sein.

Energieberatung ist ein guter Weg, um in die Sanierung eines Gebäudes einzusteigen.
Vor dem Hintergrund der Klimabeschlüsse der Bundesregierung wurden zum 01.01.2020 Änderungen in der Förderung der energetischen Gebäudesanierung umgesetzt. Alle Informationen zu den aktuellen Änderungen finden Sie unter www.kfw.de/ebs2020.