BAFA-Förderung für Heizen mit erneuerbaren Energien
Die Förderbank des Bundes KfW hat, wie berichtet (Beitrag vom 3.Januar 2020), ihre Förderung für die Haustechnik überwiegend eingestellt. Die Verwaltung der Fördermittelvergabe wurde vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernommen. Hier gebe ich Ihnen einen kurzen Überblick über die neuen Regelungen und welche Möglichkeiten damit bestehen.
Das Marktanreizprogramm für Heizen mit Erneuerbaren Energien
Die Übersicht des BAFA (bei Anklicken erhalten Sie das originale PDF-Blatt des BAFA) für das Marktanreizprogramm zeigt sehr anschaulich, dass es tatsächlich zu einer Vereinfachung der Struktur gekommen ist. Natürlich gehört einiges Kleingedrucktes dazu und im Antragsprozess sind einige Hürden zu nehmen, aber tatsächlich scheint es gelungen zu sein, die Förderung einfacher und bedarfsgerechter zu gestalten.
Zunächst ist zu bemerken, dass die Heizungsoptimierung weggefallen ist. Da der hydraulische Abgleich in den meisten Fällen eine Pflichtleistung darstellt und Hocheffizienzpumpen im Heizungsbau mittlerweile Standard sind, muss hier kein Marktanreiz mehr geschaffen werden. Dass dieser Pflicht nicht immer nachgekommen wird und Heizungsbauer oft damit überfordert sind, ist bedauerlich.
Anteilsfinanzierung statt Festbeträge für Erneuerbare
Die wohl bemerkenswerteste Änderung ist der Übergang zur Anteilsfinanzierung. Mit Prozentsätzen an den realen Kosten ist die Förderung kalkulierbar und passt sowohl zu kleinen als auch großen Projekten.
Deutlich ist, je höher der Grad an Einbindung erneuerbarer Energiequellen, desto höher die Förderung. Wärmepumpen und Biomassekessel werden mit 35% gefördert, Gas-Kesselanlagen mit Solarunterstützung mit 30%. Hier aber muss schon genauer geschaut werden:
- Die verschiedenen Wärmeerzeuger müssen über eine gemeinsame Steuerung verfügen.
- Die thermische Leistung der regenerativen Wärmeerzeuger muss mindestens 25 % der Heizlast des Gebäudes betragen. Die Gebäudeheizlast ist bevorzugt nach EN 12831 zu ermitteln, alternativ sind auch überschlägige Heizlastermittlungen auf der Basis der EN 12831 zulässig (z. B. Online-Rechner). Bei solarthermischen Anlagen wird eine Kollektorleistung von 635 W/m² Bruttokollektorfläche zugrunde gelegt zur Ermittlung der 25 % Heizlast.
Es wird also nicht mehr auf den Ertrag der solarthermischen Anlage gezielt sondern auf ihre Leistung im Verhältnis zur Gesamtheizlast. Hat das Haus also eine Heizlast von 15 kW, dann sind nur mindestens 5,9 m² Bruttokollektorfläche zu installieren. Der Beitrag zur Hauserwärmung und Trinkwassererwärmung liegt dann regelmäßig bei nur etwa 10-15% des Gesamtwärmebedarfs im Jahresverlauf. Dieser Ansatz ist bei Effizienzhäusern selten ausreichend. Er genügt nicht einmal dem EEWärmeG, nach dem (bei Neubauten) bei Einsatz solarer Strahlungsenergie zur Erfüllung diese mindestens 15% des Gesamtwärmebedarfs des Hauses decken muss. Hier konterkariert meiner Einschätzung das BAFA die Zielsetzungen des Bundes.
Reine Solaranlagen werden zur Ergänzung bestehender Heizungsanlagen gerne eingebaut. Diese fördert das BAFA nur mit 30%, obwohl doch die Solaranlage ausschließlich erneuerbare Wärme ins System gibt. Der Sinn dieser Regelung ist mir nicht klar geworden. Vielleicht hängt es mit der oft schlechten Systemintegration zusammen.
Noch weniger, nämlich nur 20% Förderung gibt es für eine Gas-Brennwertanlage ohne Solarunterstützung und auch nur, wenn diese später nachgerüstet werden kann. Hier ist ein großes Einfallstor für Betrugsversuche und Ablehnungsbescheide. Wann ist eine Anlage Renewable Ready?
Dass Energieberater in den meisten Fällen nicht gebraucht werden, um die Anträge zu stellen, bedeutet auch, dass Kunden und Anlagenerrichter in der Planung und energetischen Bewertung der Anlagentechnik allein gelassen sein werden. Die Mittlerfunktion zwischen den Gewerken der Gebäudehülle und der Anlagentechnik, dem Bauherrn und dem Fördermittelgeber wurde hier aufgegeben.
Die Haustechnik im Effizienzhaus
Viele der Förderungen können genau so auch in der Komplettsanierung zum Effizienzhaus eingesetzt werden. Sie ergänzen dann die KfW-Förderung. Dabei ist darauf zu achten, dass die Anlagentechnik nicht doppelt gefördert werden darf. Immerhin steigt damit das Finanzierungspotenzial und damit auch die Fördersumme.
Auch hier ein Beispiel:
Ein 3-Familienhaus soll zum Effizienzhaus 100 saniert werden. Dabei werden für die Sanierung der Gebäudehülle und Einbau von Lüftungsanlagen 180.000 investiert. Eine solar unterstützte Wärmepumpenanlage (EE-Hybride) samt Anpassungen an der Heizungsanlage für 40.000 Euro macht das Haus zum Effizienzhaus. Die KfW fördert maximal 120.000 € je Wohneinheit. Der Maximalbetrag von 360.000 € ist noch lange nicht ausgeschöpft. Dennoch geht die KfW-Förderung (27,5%) lediglich auf die 180.000 €; Zuschussbetrag: 49.500 €.
Die Heizanlage wird vom BAFA mit 35% gefördert. War vorher eine Ölheizung installiert, die noch nicht der Austauschpflicht unterlag (!), dann gewährt das BAFA eine Austauschprämie von zusätzlichen 10%. Auf die 40.000 € Kosten bezogen wären das dann in Summe 18.000 €.
Die Gesamtförderung für das Sanierungsvorhaben läge bei 51.300 €.
Bildnachweise:
Förderübersicht, Grafik des BAFA, bafa.de, 24.01.2020
Weitere Beiträge zum Thema Förderung:
Artikel vom 09.01.2020: Mehr Förderung für energetische Sanierung
Artikel vom 07.01.2020: Abschied von fossilen Energieträgern
Artikel vom 03.01.2020: Änderungen der KfW-Förderung