Energieausweis/Energiepass für Wohngebäude

Wir erstellen für Sie den jeweils rechtsgültigen Energieausweis auf Grundlage des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes.  Wir erstellen diese Ausweise sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude.

Wir haben die Berechtigung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) Energieausweise auszustellen.

Der oft verwendete Begriff Energiepass ist nicht offiziell. Das GEG (früher die EnEV) spricht immer vom Energieausweis. Nebenstehend ein Beispiel dafür, wie der Energieausweis aussehen kann.

In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, nicht auf die Angebote für eine Online-Ausstellung von Energieausweisen einzugehen. Diese Ausweise sind zwar sehr billig, werden in den meisten Fällen aber nicht entsprechend den Regeln erstellt. Die Daten müssen Sie selber bereit stellen. Einige Anbieter prüfen zumindest die gelieferten Daten auf Wahrscheinlichkeit. Das führt dann dazu, dass Sie tagelang damit beschäftigt sind, Daten zusammen zu tragen, die ein fähiger Energieberater oder anderer zugelassener Ausweisaussteller in der Besichtigung der Immobilie sehr schnell hätte ermitteln können.

Arten von Energieausweisen

Der Verbrauchsausweis

stellt den durchschnittlichen Energieverbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung eines Zeitraums von mindestens 3 aufeinander folgenden Abrechnungsperioden dar.

Da der Heiz-Energieverbrauch je nach individuellem Verhalten sehr starken Schwankungen unterliegt und die Qualität der Gebäudehülle in Bezug auf ihre wärmetechnischen Eigenschaften nicht untersucht wird, ist der berechnete Energieverbrauchskennwert keine besonders verlässliche Größe.

Zulässig ist der verbrauchsbasierte Ausweis nur für Wohngebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten und für solche kleineren, die bereits nachweislich die 1. WSchV von 1977 erfüllen, also regelmäßig, wenn der Bauantrag später gestellt wurde..

Der Bedarfsausweis

gibt Auskunft über den Energiebedarf, der für die Heizung und die Warmwasserbereitung notwendig ist. Hierbei wird sowohl die Qualität der Gebäudehülle, wie auch die Anlagentechnik berücksichtigt.

Aus dem berechneten Endenergiebedarf wird durch Vergleich mit einem normierten Referenzgebäude entsprechend des GEG die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes bestimmt. Damit können Gebäude verschiedener Bauart, Alters und Größe Nutzer-unabhängig miteinander verglichen werden.

Der bedarfsbasierte Ausweis ist inzwischen der Standard. Er erfordert eine sehr intensive Auseinandersetzung mit dem gesamten Gebäude. Eine umfangreiche Datenaufnahme der Geometrie und der bauphysikalischen Gegebenheiten auf der einen und der Anlagentechnik der Heizung mit ihren Teilen Wärmeerzeugung, Speicherung, Verteilung und Übergabe auf der anderen Seite sind notwendig. Für diese Datenaufnahme muss der Energieberater ihr Haus betreten und sich selbst ein Bild vor Ort machen. Sehr hilfreich – und damit Kosten senkend – ist es, wenn Sie ihm Grundrisse und Baubeschreibungen des Hauses vorlegen können.

Modernisierungsempfehlungen

Das GEG schreibt vor, dass der Ausweisersteller fachliche Empfehlungen für kostengünstige Verbesserungen der energetischen Eigenschaften des Gebäudes (Energieeffizienz), sogenannte Modernisierungsempfehlungen, gibt, sofern diese möglich sind. Fast jedes Haus kann energetisch weiter verbessert werden. Die Klärung, ob eine Maßnahme kostengünstig und eine Verbesserung ist, erfordert jedoch eine intensive Auseinandersetzung mit dem Gebäude, wie sie nur im Rahmen einer ordentlichen Energieberatung möglich ist. Die lapidaren Aussagen mancher Energieausweise (Typ: „Prüfen Sie, ob eine Dämmung der Außenwände möglich ist.“) bringt keinen Hausbesitzer weiter. Doch auch wenn im Rahmen einer Bedarfsberechnung durch einen ordentlichen Energieberater die Aussagen belastbarer werden, dürfen im Rahmen der Energieausweise hier keine weit reichenden Aussagen erwartet werden.

Registrierung von Energieausweisen

Seit dem 1. Mai 2014 müssen die Ersteller von Energieausweisen bei der Registrierstelle im DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) registriert sein. Jeder Energieausweis wird ebenfalls registriert, wobei eine Registriernummer vergeben wird, die sich auf dem Energieausweis wiederfindet. Die Kenndaten des Gebäudes werden ohne Verbindung zu Personen und auch ohne die komplette Adresse des Gebäudes bei der Registrierstelle gespeichert. Noch zu schaffende Landesbehörden werden zukünftig in unterschiedlicher Tiefe Energieausweise prüfen, um sicher zu stellen, dass man sich auf die Angaben auch verlassen kann.

Kosten für Energieausweise

Die folgenden Nettopreise gelten für „gewöhnliche“ Wohngebäude unter der Voraussetzung, dass Grundrisse und Schnittzeichnungen des Hauses vorliegen, sowie eine Besichtigung von innen und außen in einem Zug möglich ist. Ist dies nicht der Fall, dann kommen Kosten für Aufmaß und eventuell mehrere Besuche vor Ort dazu. Als „ungewöhnlich“ werden z.B. Wohngebäude betrachtet, die besonders strukturiert gebaut sind, diffizile Anlagentechnik haben, z.B. ein Schwimmbad integriert haben, oder in ihrer Nutzung nicht einer Standard-Wohnnutzung entsprechen.

Wohnhäuser mit weniger als 5 Wohneinheiten
Verbrauchs oder Bedarfsausweis: ca. 550 € + 170 €/WE
Wohnhäuser mit 5 oder mehr Wohneinheiten
Verbrauchsausweis: ca. 450 € + 110 €/WE
Bedarfsausweis: ca. 450 € + 170 €/WE
zuzüglich 10 Euro Registrierungsgebühr und bedarfsweise Kosten für die Anfahrt.

Preise inklusive Umsatzsteuer.

Ingenieurbüro Matthaei