Nichtwohngebäude – Energieausweis
Wir stellen Energieausweise für Nicht-Wohngebäude aus
Für wen? | Eigentümer von Gebäuden und deren Vertreter (Liegenschaftsverwaltungen, Makler etc.) |
Warum? | Das Gebäudeenergie-Gesetz (GEG) schreibt vor, dass ein Energieausweis vorgelegt werden muss, wenn ein Gebäude oder ein Gebäudeteil
werden soll. Insbesondere muss bei kommerziellen Immobilienanzeigen für Nichtwohngebäude
genannt werden. |
Wie? | Der Energieausweis für Nichtwohngebäude wird grundsätzlich nach der DIN V 18599 berechnet. Wenn Verbrauchsdaten mindestens für die Heizenergie und Kälteversorgung vorliegen, möglichst auch für Beleuchtung und Belüftung, dann kann ein Verbrauchsausweis berechnet werden. |
Ergebnis | Der Energieausweis Nichtwohngebäude ist ein fünfseitiges Dokument,
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Förderung | Der Energieausweis Nichtwohngebäude ist eine Pflicht, für die es keine Zuschüsse gibt. |
Was jetzt? | Rufen Sie an: 0202/51 58 33 87 oder schreiben Sie eine eMail. |