Nichtwohngebäude – Energieausweis

Wir stellen Energieausweise für Nicht-Wohngebäude aus

Für wen?Eigentümer von Gebäuden und deren Vertreter (Liegenschaftsverwaltungen, Makler etc.)
Warum?Das Gebäudeenergie-Gesetz (GEG) schreibt vor, dass ein Energieausweis vorgelegt werden muss, wenn ein Gebäude oder ein Gebäudeteil

  • vermietet,
  • verkauft oder
  • verpachtet

werden soll.

Insbesondere muss bei kommerziellen Immobilienanzeigen für Nichtwohngebäude

  • die Art des Energieausweises (Bedarfs-, Verbrauchsausweis),
  • der im Energieausweis genannte Wert des Endenergiebedarfs oder -verbrauchs und
  • der wesentliche Energieträger für die Heizung

genannt werden.

Wie?Der Energieausweis für Nichtwohngebäude wird grundsätzlich nach der DIN V 18599 berechnet.

Wenn Verbrauchsdaten mindestens für die Heizenergie und Kälteversorgung vorliegen, möglichst auch für Beleuchtung und Belüftung, dann kann ein Verbrauchsausweis berechnet werden.
Fehlende Verbrauchsdaten für Belüftung und Beleuchtung können von uns berechnet werden. Es entsteht eine Mischung aus Bedarfs- und Verbrauchsausweis.
Die Verbrauchsausweisberechnung vergleicht dann das untersuchte Gebäude mit typischen Werten, die vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) veröffentlicht werden.

ErgebnisDer Energieausweis Nichtwohngebäude ist ein fünfseitiges Dokument,

  • mit dem der Anbieter einer Immobilie seine rechtliche Pflicht erfüllt und
  • das dem Interessenten grundlegende Information über den Energiebedarf des Gebäudes gibt.
FörderungDer Energieausweis Nichtwohngebäude ist eine Pflicht, für die es keine Zuschüsse gibt.
Was jetzt?Rufen Sie an: 0202/51 58 33 87 oder
schreiben Sie eine eMail.
Ingenieurbüro Matthaei