Angabe der Energiekennwerte in Immobilienanzeigen ist Pflicht!
Das Fehlen der Energiekennwerte kann ab Mai mit Bußgeld bis 15.000 Euro geahndet werden.
Seit am 1. Mai 2014 die EnEV 2014 in Kraft trat, müssen in Immobilienanzeigen einige Angaben aus dem Energieausweis stehen.