Bundesförderung für effiziente Gebäude

Auf dieser Website stellen wir Ihnen Energieberatung und weitere Leistungen mit dem Schwerpunkt für Wohngebäude vor.
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Wenn Sie Fördermittel im Rahmen der Sanierung oder Modernisierung von Wohnhäusern in Anspruch nehmen möchten, dann ist in vielen Fällen die Einschaltung eines Energieberaters als energetischer Sachverständiger zwingend vorgeschrieben. Wir übernehmen diese Rolle gerne und bieten Ihnen den Service der Vorab-Prüfung von Modernisierungsvorhaben auf Förderfähigkeit, Unterstützung bei der Antragstellung, Baubegleitung und abschließenden Bescheinigung im Verwendungsnachweis an.

Beachten Sie bitte, dass diese Leistungen nur als Paket geleistet werden können. Unsere Leistung zielt auf eine Absicherung der ordentlichen Planung und Umsetzung der energetischen Modernisierungsarbeiten an Ihrem Haus. Uns ist bekannt, dass viele Sanierer den Energieberater eher als ein Hindernis auf dem Weg zum Fördergeld sehen, das zu überwinden ist, dessen Wert aber nicht (an)erkannt wird. Solche Kunden sind nicht unsere Klienten.

Die Förderprogramme des Bundes werden ständig umgebaut.
Unter dem übergeordneten Titel Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude (BEG) werden über das BAFA Investitions-Zuschüsse und durch die KfW Förderkredite mit Tilgungszuschuss angeboten.

Das Programm zerfällt weiter in den Teil Einzelmaßnahmen (BEG-EM) und Sanierung zu bzw. Neubau von Effizienzwohnhäusern (BEG-WG)bzw. Effizienzgebäuden als Nichtwohngebäude (BEG-NWG).

Viele Maßnahmen sind dann förderfähig, wenn sie deutlich über das gesetzlich geforderte Mindestmaß hinaus gehen. Sie müssen dann den Technischen Mindestanforderungen entsprechen.

Die Obergrenze der förderfähigen Kosten liegt für Einzelmaßnahmen bei 60.000 Euro je Wohneinheit und Jahr. Erst ab ca. 10.000 Euro Kosten ist eine Förderung finanziell sinnvoll, um den zusätzlichen Aufwand der Baubegleitung zu rechtfertigen. Für kleinere Bauvorhaben empfehlen wir Ihnen, die Maßnahmen ohne KfW-Förderung durchzuführen und stattdessen den Lohnanteil an der Rechnung steuerlich abzusetzen.

Komplexer sind die Regeln für Komplettsanierungen oder den Neubau von Effizienzhäusern. Die beiden Kriterien, die zu berücksichtigen sind, sind der auf die gesamte Wärme übertragende Gebäudehülle bezogene Wärmetransferkoeffizient (H‘T) und der jährliche nicht erneuerbare Primärenergiebedarf je m² Energiebezugsfläche (QP). Verglichen wird jeweils mit dem Referenzgebäude. Die Berechnung erfolgt nach der DIN V 18599.

Sinnvolle Maßnahmen und die Höhe der möglichen Förderung werden üblicherweise im Rahmen einer ebenfalls geförderten Energieberatung erkundet.

Förderung der energetischen Baubegleitung

Die KfW fördert unsere Arbeit für Sie mit 50 % bis zu Programm- und Objekt-spezifischen Obergrenzen, um Ihnen den Part der obligatorischen Baubegleitung schmackhafter zu machen.

Einige Bespielrechnungen

Geplante Maßnahme:Ölkessel ersetzen
durch Luft-Wärmepumpe
Erneuerung
von 10
Fenstern
Dach-
dämmung
Förderfähige Kosten: brutto26.000 €12.000 €50.000 €
Zuschuss im BEG-EM:– 9.100 €– 1.800 €– 7.500 €
Kosten für die energetische Baubegleitung:
   Vorabbegutachtung (wenn nicht in BAFA-Beratung erfolgt) und Sachverständigenerklärung:800 €800 €600 €
   Energetische Baubegleitung und abschließendes Gutachten:4.000 €2.000 €2.400 €
Zuschuss zu Baubegleitung im Programm BEG-EM:-2.400 €-1.400 €-1.500 €
Gesamtsumme der Investition:19.300 €11.600 €44.000 €
Einsparung bei Investition: 6.700 € 400 € 6.000 €

 
Die Übersicht zeigt, dass Ihr finanzieller Nutzen bei kleinen Projekten eher gering ist. Je komplexer jedoch das Vorhaben ist, also je mehr Gewerke beteiligt sind und je schwieriger oder umfangreicher die Arbeiten, desto wichtiger wird auch die Begleitung durch den Fachmann.
Natürlich sollte der größte Nutzen nicht bei den Fördermitteln liegen. Die Investition kostet immer. Wichtiger ist, dass es eine nachhaltige Energieeinsparung gibt.

So ist der Ablauf, wenn Sie Einzelmaßnahmen planen

Optional Energieberatung: Ist-Analyse des Hauses
Vorschläge zur Verbesserung
Entscheidung, welche Maßnahme(n) umgesetzt werden sollen
Entscheidung über Finanzierung /
ob und welche Fördermittel
EigenfinanziertFremdfinanziert
ohne Zuschussmit ZuschussBank-finanziertmit KfW-Kredit
GEG einhaltenTechn. Mindestanforderungen der BEG einhaltenGEG einhaltenTechn. Mindestanforderungen der BEG einhalten
kein Energieberater erforderlichEnergieberater erforderlichkein Energieberater erforderlichEnergieberater erforderlich
Zuschussantrag mit Sachverständigenerklärung vorab direkt an BAFAKreditantrag mit Sachverständigenerklärung an Hausbank
BewilligungsbescheidKreditzusage
Gegebenenfalls Detailplanung und Fachplanung
Umsetzung der Maßnahme(n)
und Berechnung durch Fachhandwerker
Überprüfung während und nach der BauphaseÜberprüfung während und nach der Bauphase
Bestätigung durch Energieberater für BAFABestätigung durch Energieberater für KfW
Zuschuss wird ausgezahltTilgungszuschuss mindert den Kredit.
Kredit abbezahlen
Energiekosten sparen

Sie finden ausführliche Information zu den Fördermitteln und Krediten im Programm Bundesförderung effiziente Gebäude auf den Webseiten der: KfW und des BAFA.
Sprechen Sie mit uns über Ihr Vorhaben: Kontakt

Ingenieurbüro Matthaei