Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung

Brief vom BMFDie steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung nach § 35c EStG trat schon Anfang 2020 in Kraft. Bislang fehlten Muster für Bescheinigungen, die von Fachunternehmen oder Energieberatern ausgestellt werden müssen, damit die Anspruchsberechtigten im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung die steuerliche Förderung für die energetische Gebäudesanierung geltend machen können.

Ende März hat das Bundesfinanzministerium die anzuwendenden Formulare veröffentlicht.

Diese sind verbindlich und es darf davon inhaltlich nicht abgewichen werden. Wir haben sie daher hier im Original mit dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen an die obersten Finanzbehörden der Länder angehängt (siehe unten).

Beachten Sie bitte, dass Sie sich vor der Auftragsvergabe versichern müssen, dass die Maßnahme gemäß der „Energetischen Sanierungs-Maßnahmen-Verordnung“ ESanMV förderfähig ist. Sie sollten auch vorher bestimmen, wer für die Bescheinigung zuständig sein soll. Die wenigsten Energieberater werden im Nachhinein „blind“ eine Maßnahme bestätigen. Soll der Fachunternehmer bestätigen, dann ist es erforderlich, dass man das ganz eindeutig mit ihm vereinbart. Letztlich ist er nur zu den vertraglich vereinbarten Leistungen verpflichtet. Nur wenn eindeutig geregelt ist, dass die Maßnahmen der Verordnung entsprechen müssen, dann ist gesichert, dass die Förderung durch die Steuerermäßigung auch tatsächlich gewährt wird.

Die Regeln sind die gleichen, wie bei der KfW-Förderung. Damit werden diese Maßnahmen insbesondere bei hohen Steuerlasten interessant, wenn genügend Eigenkapital vorhanden ist.

Bildnachweise:
Screenshot des Briefs vom BMF

Weitere Beiträge zum Thema Förderung:
Artikel vom 16.12.2014: Kommt Steuerbefreiung für Energetische Gebäudesanierung?
Artikel vom 24.01.2020: BAFA-Förderung für Heizen mit erneuerbaren Energien
Artikel vom 09.01.2020: Mehr Förderung für energetische Sanierung

Link zu dem Anschreiben mit den Formularen: 2020-03-31-steuerermaessigung-fuer-energetische-massnahmen-bei-zu-eigenen-wohnzwecken-genutzten-gebaeuden.pdf
 

Ingenieurbüro Matthaei