Wohneigentum für Familien
„Für viele war der Wunsch nach den eigenen vier Wänden wegen der höheren Zinsen in weite Ferne gerückt. Mit unserem Neubau-Förderprogramm (WEF) unterstützen wir gezielt Familien mit geringen und mittleren Einkommen, um sich den Traum vom Wohneigentum auch unter schwierigeren Bedingungen leisten zu können. WEF entlastet durch die zinsverbilligten Kredite Familien schon vor Beginn des Bauvorhabens. Das neue Programm ist für Eigentümer und Eigentümerinnen eine verlässliche finanzielle Stütze und macht damit Bauprojekte plan- und bezahlbar,“ schreibt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) auf seiner Website.
Kurzinfo zum neuen Förderprogramm
Zum 01.06.2023 startete die Neubauförderung „Wohneigentum für Familien“ (WEF) des BMWSB. Die Förderung unterstützt Familien mit Kindern mit geringem oder mittlerem Einkommen beim Bau oder Ersterwerb von neuem selbstgenutztem und klimafreundlichem Wohneigentum in Deutschland.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen (Privatpersonen), die ein klimafreundliches Wohngebäude neu bauen oder einen klimafreundlichen Neubau innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme erstmalig erwerben, bei denen mindestens ein Kind im Haushalt lebt, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 60.000 Euro bei einem Kind – zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind – nicht überschreitet. (Weitere Bedingungen sind einzuhalten.)
Gefördert werden „Klimafreundliche Wohngebäude“, die die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 sowie die Anforderungen an die Treibhausgas-Emissionen im Gebäudelebenszyklus aus dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)“ erfüllen.
Förderfähig sind die gesamten Bauwerkskosten, Kosten für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen einschließlich Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse oder Nachhaltigkeitszertifizierung und Materialkosten aus Eigenleistungen.
Die Förderung erfolgt mit zinsverbilligten Krediten. Der maximale Kreditbetrag ist abhängig von der Förderstufe und der Anzahl der Kinder, die bei Antragstellung im Haushalt der Antragstellenden oder deren im künftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner leben und bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Gefördert wird im Produkt „Wohneigentum für Familien (KfW-Programm 300)“ maximal eine Wohneinheit.
Kredithöchstbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“:
1 oder 2 Kinder: 140.000 Euro
3 oder 4 Kinder: 165.000 Euro
ab 5 Kinder: 190.000 Euro
Kredithöchstbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“:
1 oder 2 Kinder: 190.000 Euro
3 oder 4 Kinder: 215.000 Euro
ab 5 Kinder: 240.000 Euro
Ein Antrag kann nur mit einer Bestätigung zum Antrag durch einen Energie-Effizienz-Experten gestellt werden.
Kritik
Zwar sind Kredite mit sehr niedrigem Zinssatz in einer Zeit der wachsenden allgemeinen Zinsen eine große Hilfe. Die förderfähigen Summen erscheinen jedoch als an der Kostenrealität weit vorbei gezielt. Bei zu erwartenden Kosten für ein Eigenheim von 5.000 €/m² Wohnfläche kommt das kleine Haus mit 120 m² schon auf stolze 600.000 €. Ein Förderkredit von 140.000 € ist da nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Bank wird dem Kleinverdiener eher nicht noch eine halbe Million dazu finanzieren wollen.
Der große Wurf, der das Wohnungsproblem lösen könnte, ist dem Bund damit sicher nicht gelungen.
Auch ist das Thema des Flächenverbrauchs komplett außen vor gelassen. Es gibt keinen Ansatz dafür, wie sich Siedlungen zusammen finden könnten, die mit kollektivem Bauen und Wohnen umfassender die Probleme lösen könnten.
Bildnachweis:
Olof Matthaei, Foto: Archivbild Ingenieurbüro Matthaei
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