Heizungsförderung für Vermieter

Fördermittel

BEG Heizungsförderung: Identifizierung und Nachweiseinreichung bei der KfW ab 27.03.2025

­Die KfW setzt den nächsten Schritt des Förderfahrplans der Heizungsförderung innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) um: Ab dem 27.03.2025 ist die Identifizierung und Nachweiseinreichung auch für folgende Antragstellergruppen im Kundenportal „Meine KfW“ möglich:

  • Unternehmen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude
  • Eigentümerinnen und Eigentümer von vermieteten oder nicht selbstgenutzten Einfamilienhäusern
  • Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), die Maßnahmen am Sondereigentum umsetzen

Für die BEG Heizungsförderung muss die Umsetzung des Fördervorhabens mit der Einreichung einer Bestätigung nach Durchführung (BnD) für Wohngebäude bzw. einer gewerblichen Bestätigung nach Durchführung (gBnD) für Nichtwohngebäude bestätigt werden. Diese Bestätigung muss durch eine Energieeffizienz-Expertin, einen -Experten oder ein Fachunternehmen im BnD-Prüftool der KfW erstellt werden.

Details zur Förderung und die entsprechenden Merkblätter finden Sie auf den jeweiligen Produktseiten der KfW: www.kfw.de/458; www.kfw.de/459; www.kfw.de/522.

Abbildungsnachweis:
1000 Euro Fördermittel, Foto: O.Matthaei, 2010

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Artikel vom 04.12.2024: Start der kommunalen Heizungsförderung
Artikel vom 17.08.2024: ­BEG Heizungsförderung: Neue Angebote bei der KfW ab 27.08.2024
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Ingenieurbüro Matthaei