Änderung bei der Förderung von Energieberatungen
Mitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 5.August 2024:
Die Energieberatungsprogramme werden derzeit stark nachgefragt. Die Anzahl der Anträge für Energieberatungen in Wohngebäuden hat bis Juli 2024 mit 80.000 einen neuen Höchststand erreicht. Angesichts der haushaltspolitischen Gesamtlage und der anhaltend hohen Nachfrage nach geförderten Energieberatungen ist daher eine Anpassung der Fördersätze und der Zuschusshöhen unerlässlich. Deshalb ist vorgesehen, die Fördersätze ab dem 7. August von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars zu reduzieren und die maximalen Zuschussbeträge pro geförderte Beratung, um 50 Prozent gegenüber den bisherigen maximalen Zuschusshöhen abzusenken. Durch die Absenkung können auch in Zukunft möglichst viele Interessierte eine geförderte Energieberatung erhalten und die Programme auf einem guten Niveau weitergeführt werden.
Unverändert, also voll erhalten, bleiben der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) und die höheren förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen, z.B. für die Gebäudehülle und für Fenster. Das heißt, auch weiterhin erhöht sich die Zuschussförderung für sonstige Effizienz-Einzelmaßnahmen (z.B. Fenstertausch oder Dämmung Außenwände) von 15 Prozent auf 20 Prozent, wenn zuvor mithilfe der Energieberatungsförderung ein iSFP erstellt wurde. Auch bleibt es dabei, dass sich die förderfähigen Ausgaben für solche Effizienz-Einzelmaßnahmen bei Vorlage eines geförderten iSFP auf 60.000 EUR verdoppeln (ggü. 30.000 EUR ohne geförderten iSFP).
Geförderte Energieberatungen werden mit den Förderprogrammen Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) für private Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen sowie Kommunen und gemeinnützige Organisationen angeboten. Sie bieten ganz konkrete Informationen und Orientierung zur energetischen Sanierung von Gebäuden. Die Beratungen legen so die Grundlage für zielgerichtete Schritte hin zu mehr Energieeffizienz, für die Nutzung Erneuerbarer und die Abkehr von fossilen Energien.
Im EBW-Förderprogramm hat sich die Nachfrage in den letzten Jahren vervielfacht (Rund 10.000 Anträge in 2019, 130.600 in 2023 und bereits über 80.000 Anträge bis Anfang Juli 2024). Im EBN-Förderprogramm sind bis Anfang Juli bereits rund 3200 Anträge eingegangen, im letzten Jahr waren es gesamt rund 6000.
Kommentar:
Die Bürger sind gewillt, dem Klimaschutz große Bedeutung beizumessen und dementsprechend zu handeln. Das beweisen die hohen Antragszahlen.
Die bisherige Politik der recht umfassenden Förderung der Einsparungen im Gebäudebereich sind für den Staat zwar scheinbar teuer. Die Zuschüsse wurden aber restlos innerhalb deutscher Grenzen ausgegeben, sind also keine verlorenen Zuschüsse, sondern ein Konjunkturförderprogramm. Durchgesetzt hat sich hier mal wieder die FDP mit ihrer „Politik auf Augenhöhe“. Zwar haben sie verschwindend wenig Anteil am Parlament, schaffen es in der Regierungskoalition aber immer wieder die Interessen der Menschen zu sabotieren und statt dessen ihre eigene Klientel der Reichen zu bedienen. Geld, das nicht in Volkshände kommt, kann tendenziell für den Machtanspruch der Reichen genutzt werden. Schade, dass sich die größeren Koalitionspartner immer wieder unterbuttern lassen.
Wie aber stellt sich nun die Förderung zukünftig real dar?
Nehmen wir ein Beispiel: Sie haben ein Haus mit zwei Wohnungen. Sie möchten in den kommenden Jahren einige Verbesserungen daran vornehmen und wissen bereits, dass dies mehr gefördert wird, wenn Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lassen.
Der kostet Sie rund 4.000 € brutto, davon werden zukünftig gerade noch 650 € Zuschuss vom Staat gezahlt. Im Grunde lohnt es kaum den Aufwand, einen Antrag zu stellen. Muss aber gemacht werden, weil nur ein geförderter iSFP nachher wirksam verbesserte Maßnahmenförderung bedeutet. Sie zahlen also rund 3.350 €.
Dann lassen Sie nacheinander Fenster tauschen, die Fassaden dämmen, das Dach dämmen. Kosten ca. 120.000 € in drei Chargen. Sie bekommen mit iSFP für jedes Maßnahmenpaket die volle Förderung von 20 % auf maximal 60.000 €, also insgesamt 24.000 € Zuschüsse und 96.000 € Eigenanteil. Die Maßnahmen müssen von einem Energieeffizienzexperten geplant und die Umsetzung begleitet werden. Dafür bekommen Sie noch einmal drei Rechnungen (für die drei Sanierungsschritte). Abgerechnet werden rund 12.000 € von denen Sie jedesmal 2.000 € als Zuschuss zurück erhalten. Der Eigenanteil ist also 6.000 €.
Maßnahme: | Kosten | Förderung | Eigenanteil |
Energieberatung | 4.000 € | 650 € | 3.350 € |
1. Fenstererneuerung | 25.000 € | 5.000 € | 2.000 € |
Energet. Baubegleitung | 4.000 € | 2.000 € | 2.000 € |
2. Fassadendämmung | 35.000 € | 7.000 € | 28.000 € |
Energet. Baubegleitung | 4.000 € | 2.000 € | 2.000 € |
3. Dach dämmen, neu eindecken | 60.000 € | 12.000 € | 48.000 € |
Energet. Baubegleitung | 4.000 € | 2.000 € | 2.000 € |
SUMMEN | 172.000 € | 30.650 € | 141.350 € |
Die Kürzung um 650 € bei der Förderung ist, so zeigt es obige Beispielrechnung, kein wesentlicher Faktor. Bei der Kürzung handelt es sich eher um ein Signal, das abschrecken soll. Es schreckt allerdings vor allem, die geringe Verlässlichkeit unserer Staatsführung. Mit zwei Tagen Vorlaufzeit werden wieder einmal die Regeln verändert.
Abbildungsnachweis:
Musterknabe Deutschland, Karikatur: Gerhard Mester, Copyright Mester/SFV
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