Individueller Sanierungsfahrplan – iSFP
Energieberatungsberichte werden künftig bunter
In einer groß angelegten Kampagne propagiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), eine Neugestaltung der Energieberatungsberichte. Sogenannte individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP) sollen die Verständigung zwischen sanierenden Bauherren mit Energieberatern, wie auch mit weiteren beteiligten Planern und Ausführenden verbessern.
Um das Konzept zu verstehen muss man sich wohl zunächst vergegenwärtigen, dass die Nachfrage nach staatlich geförderten Energieberatungen seit Jahren rückläufig ist. Das BMWi, Quelle der durch das BAFA ausgereichten Fördermittel, muss aber demonstrieren, dass es tätig ist. Denn: Energie-Einsparung ist Klimaschutz und zu dem ist Deutschland verpflichtet. Die Regierung selbst ist nicht wirklich aktiv im Klimaschutz tätig, sondern regiert die anderen Beteiligten. Statt Vorschriften zu machen, versucht man durch finanzielle Anreize zu lenken.
Nachfrage nach BAFA-geförderter Energieberatung gering
Wenn aber die Nachfrage nach den Fördermitteln nachlässt, dann kann die Regierung nicht behaupten, mehr getan zu haben. Daher war es aus dieser Sicht dringend notwendig, die Attraktivität der Beratungsprodukte zu verbessern.
Die vor einigen Jahren erfolgte Erhöhung des Zuschusses auf 800 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. 1.100 Euro für Mehrfamilienhäuser reichte als Anreizerhöhung nicht aus. Sie wurde auch vorzugsweise von den Energieberatern geschluckt, die nun endlich ihre Leistungen auf einem eigenwirtschaftlich attraktiven Niveau verkaufen konnten. Die Beratungsempfänger hingegen merkten den Vorteil kaum, dass die Berater mehr Zeit in das individuelle Projekt stecken konnten.
Eine Kritik an den Beratungsberichten war, dass die Energieberater oftmals sehr schematisch an die Objekte herangingen. Der Bericht wies dann im Resultat ein Effizienzhaus aus und je nach Gusto des Beraters wurde Fotovoltaik, Solarwärme oder Pelletsheizung vorgeschlagen. Die Wünsche der Auftraggeber blieben dabei oft genug unberücksichtigt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen waren nicht immer sinnvoll oder umsetzbar, befriedigten aber das formalisierte Prüfverfahren des BAFA. Auswüchse dieser Verfahrensweise sind dann z.B. der Vorschlag, eine Holzpelletsheizung mit Solarunterstützung zu installieren, obwohl das Gebäude an eine Fernwärmeleitung angeschlossen und eine Kündigung dieser Versorgung langfristig ausgeschlossen ist.
„Mein Sanierungsfahrplan“ und „Umsetzungshilfe“
Zukünftig, stellt sich das BMWi vor, sollen solche Abstimmungsfehler zwischen Berater und Beratenen vermieden werden. Dabei wird die Förderrichtlinie nicht verändert. Es bleibt also das Ziel des BAFA, unabhängig vom Willen des Hauseigentümers, Gebäude zu Effizienhäusern mit erneuerbaren Energien zu beraten.
Der individuelle Sanierungsfahrplan besteht aus zwei Dokumenten: Erstens „Mein Sanierungsfahrplan“ und zweitens „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“. Im ersten Teil erhält der Hauseigentümer eine Übersicht über den energetischen Zustand seines Hauses und bekommt Empfehlungen für die nächsten Handlungsschritte sowie Tipps zum Nutzerverhalten. Das Kernstück des iSFP darin ist die ausklappbare Fahrplanseite in DIN A3-Format. Darauf ist der Ist-Zustand und sind die empfohlenen Maßnahmen zusammenfassend grafisch dargestellt.
In der Umsetzungshilfe werden die einzelnen Maßnahmenpakete mitsamt den einzelnen Sanierungskomponenten detailliert beschrieben, so dass die energetische Entwicklung deutlich wird.
Bis hier hin unterscheidet sich eigentlich wenig vom bisherigen Vorgehen. Jedenfalls im Rahmen der Energieberatungen des Ingenieurbüros Matthaei sah das schon immer so aus. Was aber zusätzlich kommt ist ein entscheidender Zwischenschritt, der dem Beratungsempfänger mehr Autonomie verspricht: Nach der Bestandsanalyse und der Erarbeitung möglicher Sanierungsmaßnahmen wird eine Absprache zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erfolgen. Der Katalog und die Reihenfolge müssen miteinander abgestimmt werden.
Individueller Sanierungsfahrplan fordert Dialog
Für den Beratungsempfänger ist hier also eine Einflussmöglichkeit, die ihn die Arbeit des Energieberaters steuern lässt. Der Zweck ist, einen iSFP zu bekommen, der dem Kunden passt und ihn verstärkt motiviert, dem Plan auch zu folgen. Für den Berater ist die knifflige Aufgabe, bereits vor Fertigstellung des Berichts schlüssig zu argumentieren und den Kunden von der Sinnhaftigkeit oder Sinnlosigkeit gewisser Maßnahmen und Abfolgen zu überzeugen.
Hier wird die Kommunikationskompetenz beider Seiten beansprucht. Leicht ruht sich ein Berater darauf aus, dass er schließlich der technische Experte ist und dem Empfänger ein fertiges, sinnvolles Werk schuldet, das dieser gar nicht vorab überblicke könne. Und oft genug steht der Beratungsempfänger zurück und wartet lieber ab, ob er denn etwas Genehmes vorgesetzt bekommt. Wenn nicht, dann war der Berater wohl zu doof.
Wie geht es nach dem iSFP weiter?
Nach der Energieberatung ist vor der Sanierung. Der Beratungsbericht – ob in der alten oder der neuen Form – ist eine Entscheidungshilfe für die sanierungswilligen Hauseigentümer. Der Bericht hat nur empfehlenden Charakter und stellt keine Vorschrift dar, was getan werden muss.
Hat der Hauseigentümer seine Wahl getroffen, dann wird eine technische Detailplanung erfolgen. Insbesondere, wenn Fördermittel für Sanierungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden sollen, wird der Energieberater diese Planung vornehmen. Eventuell müssen weitere Fachplanungsleistungen extern beauftragt werden.
Werden die Maßnahmen ohne Fördermittel beauftragt und es handelt sich um einzelne Gewerke, dann kann die Ausführungsplanung oft auch durch die ausführenden Unternehmen erfolgen. Sobald aber zwei oder mehr Gewerke betroffen sind, ist die fachliche Planung und Führung durch einen Architekten oder Energieberater dringend angeraten.
Bildnachweise:
Musterberatungsbericht, BMWi 2017
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Artikel vom 02.03.2015: Ab 1. März höhere Förderung für BAFA-Energieberatung
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