Neues Gebäude-Energie-Gesetz
Unter dem Arbeitstitel Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde im Juni vom Bundestag ein Änderungenpaket beschlossen. Etliche Regelungen treten sofort in Kraft, manche erst später.
Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden
auch bekannt unter dem Namen Gebäude-Energie-Gesetz (GEG)
Das „Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich“ wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Die Änderungen des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes sowie des Gebäudeenergiegesetzes treten bereits am 29.7.2026 in Kraft. Dazu gehört u.a. die Streichung der 65%-EE-Pflicht (§§ 71 bis 71p GEG) sowie der Betriebsverbote für Heizkessel (§ 72) und die neuen Regelungen für den Ersatz von Heizungsanlagen, Bio-Treppe und Stromdirektheizungen (§§ 42 bis 46).
Weitere Änderungen
Zu den weiteren Regelungen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes, die etwas Vorbereitungszeit brauchen, treten die entsprechenden Paragrafen am 1.1.2027 in Kraft. Dazu gehören neben den Regelungen zur Umsetzung der EPBD (Sanierungspflicht für Nichtwohngebäude bis 2030/2033, Solarpflicht ab 2027, LCA-Pflicht für Neubauten ab 2028/2030) auch die neuen Anforderungen an Energieausweise sowie die geänderten technischen Regelungen (neues Referenzgebäude, neue Primärenergiefaktoren und neue DIN TS 18599).
Bedeutung
Mit diesem Gesetz hat die Regierung (der Bundestag beschließt mit Regierungsmehrheit, was die Regierung vorlegt – Es ist seiner gesetzgebenden Souveränität schon immer enthoben) den Klimaschutz auf gesetzlicher Ebene weitestgehend ausgehebelt. Sie folgt damit den Lobbyisten der fossilen Energie und versucht noch vor der AFD in Sachen Dummheit und Weltverachtung zu liegen. Nur konsequent, dass gleich mehrere Klagen gegen gerade dieses Gesetz im speziellen und die Bundesrepublik Deutschland im Allgemeinen wegen Verschleppung des Klimaschutzes vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig sind.
Das bisherige GEG von 2023 sah mühsame Regelungen zu Möglichkeiten vor, wie Klimaschutz in der Beheizung von Gebäuden umzusetzen sei. Kern war die Vorschrift, dass neue Heizungen zu 65% aus erneuerbaren Quellen bespeist werden müssen. Mitnichten war damit vorgeschrieben, dass das nur mit Wärmepumpen möglich wäre. Wärmepumpen sind jedoch eine der effizientesten Möglichkeiten erneuerbare Energie in’s System zu holen.
Jetzt wird unter dem Deckmantel der sozialen Verträglichkeit und Technologieoffenheit wieder alles möglich. Nahezu jede Dreckschleuder darf eingebaut werden. Die Verantwortung der Versorgung mit einem zunehmenden Anteil an Gas und Öl aus erneuerbaren Quellen wird den Energieversorgern aufgegeben, die aber sofort erklärt haben, dass dies nicht geht.
Die Menschen sind viel weiter
Während die Politik sich also um den Rückschritt in’s frühindustrielle Zeitalter bemüht, sind sowohl Unternehmen als auch private Hausbesitzer längst auf den Trichter gekommen, dass Klimaschutz wirklich wichtig ist. Es werden deutlich mehr Wärmepumpen als Gasheizungen eingebaut, die Heizungsbauer haben ihre Produktpalette längst auf diese Schiene umgebaut, Unternehmen wie Salzgitter-Stahl arbeiten seit Jahren und mit hohem Kapitaleinsatz daran, ihre Produktion ohne Einsatz fossiler Energie umzubauen.
Eine kurze Bewertung
Die Politik wirbelt wieder alles durcheinander und stützt diejenigen, die sich nicht bewegen wollen. Die Welt geht derweil vor die Hunde.
Gut an dem neuen Gesetz ist lediglich, dass es um 20% kürzer ist als das alte. Es sollte noch viel kürzer sein, dafür aber weniger Details als vielmehr klare Ansagen für den Klimaschutz enthalten. Ein Gesetz ist nicht dazu da, vorzuschreiben, wie etwas gemacht werden soll, sondern innerhalb welcher Grenzen sich alle (!) zu bewegen haben. Es muss knapp, verständlich und umsetzbar sein. Davon sind wir weit entfernt. Die Regierung ist laut Verfassung ein Organ der Exekutive. Sie sollte daran arbeiten, dass Gesetze befolgt werden und das Leben im Land friedlich und gedeihlich für alle (!) verlaufen kann.
Abbildungsnachweis:
wegen Trockenheit und Verpilzung abgefallener Buchenast, Fotobearbeitung: O.Matthaei 2026
Weiterführende Information:
Das neue GEG im Wortlaut: GEG-2026
Weitere Beiträge zu verfehlter Klimapolitik:
Artikel vom 8.11.2025: Klimaziele der EU völlig absurd
Artikel vom 20.8.2025: Bundesregierung muss zu Klimaklagen Stellung nehmen
Artikel vom 5.2.2025: Politik ignoriert Klimakatastrophe