Gebäude-Emissions-Gesetz und Nahe-Null-Emissionen

DGNB macht einen Vorschlag zur Erreichung der Klimaschutzziele.

Energie-effizientes Mehrfamilienhaus
Ein Gebäude-Emissions-Gesetz soll helfen, das Ziel zu erreichen. Einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 zu erreichen war das erklärte Ziel der Bundesregierung, als sie 2013 die letzte Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) verabschiedete. Das Ziel ist richtig, passiert ist nahezu Null.

Die EnEV ist rund 90 Seiten lang und bemüht viele weitere Rechts- und technische Normen. Seit einiger Zeit wird diskutiert, die Energieeinsparverordnung mit dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und dem Erneuerbare Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) in einem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammen zu fassen. Dabei kam jedoch nach Ansicht der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) eine umständlicher und unverständlicher Entwurf auf 150 Seiten heraus.

Um der Diskussion eine neue Richtung zu geben hat die DGNB einen eigenen Entwurf für ein alternatives Gebäude-Emissions-Gesetz (GEG) auf drei Seiten veröffentlicht. Der rasant neue Ansatz dieses Entwurfs ist, dass er zunächst das Ziel postuliert (einen Null-Emissions-Gebäude-Bestand bis 2050) und dann übersichtlich und verständlich das formuliert, was auf diesem Weg erforderlich ist.

Im Wesentlichen: Neue Gebäude müssen von Anfang an Emissions-frei sein. Für alle anderen Gebäude ist ein Sanierungsfahrplan zu erstellen, der ausgehend von den derzeitigen Emissionen eine gerade Linie bis zu Null in 2050 zieht. Dies stellt die Gebäude-individuelle Obergrenze dar. Bei Überschreitungen ist eine CO2-Abgabe in Höhe von 110 €/t CO2 fällig, was mit den vom Umweltbundsamt ermittelten Umweltfolgekosten korrespondiert.

Es soll für das Gebäude ein Emissionsausweis erstellt werden, der vom Finanzamt zu prüfen ist, das dann auch die CO2-Abgabe und gegebenenfalls Förderungen berechnet. Mit steuerlicher Abschreibung über 10 Jahre soll ein bestimmter Teil der Sanierungskosten gefördert werden. Die Höhe der Abschreibungen soll dann von den tatsächlich erzielten CO2-Einsparungen abhängig werden.

Klimaschutzziele erreichbar machen

Dieses Modell passt sehr gut zu meiner schon seit Jahren erhobenen Forderung nach konsequenteren Richtlinien. Statt des ewigen Geld-Austeilens für ach so tolle Effizienzhaus-Sanierungen muss Bestandssanierung zum Staatsziel erhoben werden und von den Gebäudeeigentümern konsequent gesetzlich eingefordert werden. Ziele lassen sich nicht erreichen, indem man einfach immer weiter in die gleiche Richtung rennt, sondern nur, indem das Ziel benannt und dann auch konsequent angesteuert wird. Dazu ist der Vorschlag der DGNB wunderbar geeignet. Natürlich muss die genaue Formulierung noch durch den Rechts-sprachlichen Waschgang und sicherlich müsste er am Ende einige Seiten mehr umfassen.

Wenn wir uns aber die Berliner Bananenpolitiker im Winter 2017/18 anschauen, dann beschäftigen die sich überwiegend mit sich selber, statt mit den drängenden Aufgaben Deutschlands und der Welt. Sollte es irgendwann einmal gelingen, eine Regierung zu bilden, dann wird die sich wieder auf die Affenbrust trommeln und tolle Ziele formulieren und dem Parlament haufenweise neue Gesetze auf den Tisch legen, die verschleiern und verhindern. Ihre Exekutiv-Aufgabe hat bislang noch keine Bundesregierung wirklich ausgefüllt. Es wäre zum Lachen, wäre es nicht so traurig!

Hier finden Sie den Diskussionsvorschlag der DGNB: Gebäude-Emissions-Gesetz, gültig bis 2050 (GEG 2050)

Bildnachweis:
Frisch saniertes Effizienzhauses, Foto: O.Matthaei 2016

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Ingenieurbüro Matthaei