Wie PV-Anlagen in Mehrfamilienhäusern gemacht werden

04. Mrz. 2021 von Karin Müller

Mehrfamilienhaus

Das Problem

Im Einfamilienhausbereich und auf Gewerbeobjekten ist es meist relativ einfach, Fotovoltaik zu installieren. Die Einheit von Gebäudeeigentümer, Bewohner und Anlagenbetreiber vereinfacht sowohl Entscheidungsprozesse als auch die rechtliche Situation. Was aber ist in Mehrfamilienhäusern?

In Miethäusern gehört alles einer Person oder einem Unternehmen, zumindest Entscheidungen und Betrieb können daher in einer Hand vereint sein. Aber welcher Vermieter hat schon Lust, sich mit Mieterstrom-Verträgen und der ganzen Abrechnung herum zu plagen. Also lässt der Eigentümer die Finger von PV-Anlagen.

Noch schwieriger wird es bei Häusern im Wohnungseigentum. Nun zersplittert nicht nur die Verbraucherseite. Auch die vielen Eigentümer machen Entscheidungen schwer bis unmöglich, der Betreiber ein Konglomerat? und der Verkauf im Haus wiederum ein Misch aus Mieterstrom und selbst genutztem Strom. Kein Verwalter wird sich freiwillig auf solche chaotischen und arbeitsintensiven Prozesse einlassen.

Fotovoltaik ausgebremst

Hat die Politik es also erfolgreich geschafft, PV-Strom auszubremsen? Es scheint so. Doch fast immer ist ein Weg zu finden, wenn nur der Wille da ist. Der Politik und aller Lobby-Arbeit der großen Stromkonzerne zum Trotz ist der Wille zur Schaffung dezentraler, klimafreundlicher Strukturen so groß wie noch nie. War noch vor drei Jahren unseren Kunden egal, was das Resultat ihrer energetischen Sanierungen war, Hauptsache es gibt einen satten Zuschuss, ist heute der Wunsch aller Kunden, die zu uns finden, die Umwelt zu schützen.

Sicherlich hat die Bewegung „Fridays for Future“ hier viel bewirkt. Das Geld und der finanzielle Vorteil von Förderung sind derzeit an die zweite Stelle gerückt, was mir als Energieberaterin eine große Genugtuung ist.

Lösungswege

Nun zurück zum Thema PV auf Mehrfamilienhäusern. Die Zersplitterung auf beiden Seiten kann überwunden werden. Dazu braucht es noch einen weiteren Mitspieler. Wenn ein professioneller Energiedienstleister (z.B. die örtlichen Stadtwerke oder ein freier Ökostromlieferant) als Kontraktor eingebunden wird, dann lassen sich Lösungen finden. Diese Unternehmen sind spezialisiert auf komplexe Abrechnungen und können diese rechtssicher hantieren.

Z.B. kann dieser Energiedienstleister die gesamte Projektierung, die Errichtung und den Betrieb von PV-Erzeugung und Batteriespeicher liefern. Dann beziehen die Bewohner vorrangig Strom vom eigenen Gebäude (Mieterstrom) und ergänzend den des Dienstleisters. Man muss also vorher sehr genau die Verträge studieren und schauen, dass man sich nicht mit den Preisen nach ein paar Jahren über den Tisch ziehen lässt.

Ein anderes Modell ist, dass z.B. der Gebäudeeigentümer selber die Anlage betreibt und der Contracting-Partner nur als Betreiber der Messstellen und Mieterstromlieferant auftritt. Dieses Modell kann insbesondere dann interessant sein, wenn ein Neubau als Effizienzhaus 40 Plus geplant wird. Dabei steht das Effizienzhaus 40 für ein sehr energieeffizientes Gebäude mit geringem Primärenergiebedarf. Das Plus steht für eine zusätzliche PV-Stromerzeugung und Speicherung zur Verwendung des Stroms am Ort.

Bildnachweise:
Sanierung einer Wohnhaussiedlung: Basis für PV-Strom? Foto: O.Matthaei 2016

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Ingenieurbüro Matthaei
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