Bundesrechnungshof: Deutschland tut zu wenig!

Lücke im Klimaschutz„Deutschlands Klimaschutzziele sind in Gefahr. Bislang steuert die Bundesregierung ihre Klimaschutzpolitik nicht ausreichend“, sagt der Präsident Kay Scheller zu einem aktuellen Sonderbericht des Bundesrechnungshofes. „Fast allen Klimaschutzmaßnahmen fehlen Vorgaben, wie viel Treibhausgasemissionen damit eingespart werden sollen. Die Koordinierung zwischen den Ressorts läuft noch nicht rund. Zudem fehlt ein Überblick über die Klimawirkung der Ausgaben und Einnahmen im Bundeshaushalt“, so Scheller weiter.

Der Klimawandel ist eine weltweite Krise. Die Erderwärmung gefährdet unsere Lebensgrundlage. Wissenschaft und Staatengemeinschaft sind sich deshalb einig, dass die Treibhausgas-Emissionen massiv gesenkt werden müssen. Und zwar schneller als bisher. Denn Nichtstun heute verletzt Freiheitsrechte morgen und kostet unter dem Strich mehr als wirksamer Klimaschutz.

Auch das Bundesverfassungsgericht hat den Bund nachdrücklich an seine Verantwortung erinnert: Der Staat sei verfassungsrechtlich verpflichtet, jetzt das Klima für künftige Generationen zu schützen.

Auf Dauer dürfen nicht mehr Treibhausgase in die Atmosphäre gelangen, als gebunden werden können. Deutschland will diese Treibhausgasneutralität bis 2045 erreichen. Auf dem Weg dahin sollen die Emissionen bereits im Jahr 2030 um mindestens 65 % geringer sein als im Basisjahr 1990.

Dieser Verpflichtung entsprechend hat die Bundesregierung verschiedene Klimaschutzprogramme aufgelegt, die wiederum zahlreiche Maßnahmen enthalten. Diese Maßnahmen werden bis 2030 aber voraussichtlich nur eine Treibhausgas-Minderung von 49 % erbringen. 16 % weniger als angestrebt. Um diese „Klimalücke“ zu schließen, sind zusätzliche Anstrengungen erforderlich.

Auch die neue Bundesregierung geht von einer deutlichen Zielverfehlung aus. Sie hat daher mehr Tempo beim Klimaschutz und weitere Maßnahmen angekündigt. Das allein wird aber nicht ausreichen. Denn bislang ist die Steuerung des Klimaschutzes in Deutschland mangelhaft. Und dafür gibt es Gründe:

  • Für zahlreiche Klimaschutzmaßnahmen fehlen Vorgaben, wie viel Treibhausgas jeweils eingespart werden soll.
  • Gleichzeitig lässt der Bund weiterhin klimaschädliche Subventionen in Milliardenhöhe zu und konterkariert damit seine teuren Klimaschutzmaßnahmen.
  • Auch die ressortübergreifende Koordinierung des Klimaschutzes ist mangelhaft.
  • Die Klimaschutz-Berichte der Bundesregierung sind lückenhaft und als Steuerungsinstrumente ungeeignet.
  • Es fehlt ein Überblick, ob und in welcher Höhe Ausgaben und Einnahmen im Bundeshaushalt den Klimaschutz fördern oder erschweren.

Unser Staat funktioniert genauso wie wir selber. Es gibt mehrere Instanzen von Gewissen (Verfassungsgericht, Bundesrechnungshof usw.) das zu uns spricht. Trotzdem tun wir das verkehrte!

Nun reist unser Bundesklimaminister durch die Welt, um Öl und Gas von Katar und USA zu kaufen, statt sich auf seine grüne Herkunft zu berufen und endlich das umzusetzen, wofür er gewählt wurde. Kein Wunder, wenn eine solche Partei nicht mehr gewählt wird (Letztes Wochenende im Saarland erreichten die Grünen nicht die 5%).

Wir brauchen wohl doch wieder außerparlamentarische Opposition. Zum Glück wird die noch nicht ganz so zusammen geknüppelt, wie in Russland. Besieht man sich allerdings die Reaktionen der staatlichen Organe der Gewaltenkategorie Exekutive gegenüber den Demonstranten gegen den Abriss von Dörfern für klimaschädlichen Braunkohleabbau …

Kommentar:

Dieser Beitrag ist sehr pessimistisch. Das ist zwar der Sache angemessen, aber dennoch nicht hilfreich. Der Solarenergie-Förderverein, SFV, zeigt, dass es noch Möglichkeiten gibt:

Bereicherungen durch klimaschädliches Verhalten und Klima-Blindflüge müssen endlich gestoppt werden. Ein großes Gesetzespaket für den Klimaschutz soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden. In 12 Forderungen an die Bundespolitik fassen wir kurz und knapp zusammen, was im Einzelnen nötig ist, um schneller voranzukommen. Unser Grundgedanke bei allen Maßnahmen: Wir nehmen die Warnungen der Klimawissenschaft ernst und fordern eine vollständige Energiewende bis spätestens 2030.

Auf dem Weg dahin dürfen nur noch Untergrenzen beim Ausbau der Erneuerbaren definiert werden, keine Obergrenzen. Die Vorgaben müssen übertroffen werden können. Ihre Erfüllung muss als Mindeststandard durch ein anspruchsvolles Monitoring kontrolliert und ggf. durch Nachregelung gewährleistet werden.

Hier geht es zum Osterkorb des SFV: Habecks Osterpaket

Abbildungsnachweis:
Lücke beim Klimaschutz, Grafik: Bundesrechnungshof 2022

Weitere Beiträge zum Thema Staat und Klimaschutz:
Der Sonderbericht des Bundesrechnungshofs vom 24.03.2022: Bund muss beim Klimaschutz zielgerichtet steuern
Artikel vom 30.04.2021: Klimaschutz hat Verfassungsrang
Artikel vom 23.11.2020: Untätigkeit der Bundesregierung beim Klimaschutz
Beitrag auf edl-nrw.de vom 16.03.2022: IPCC: Das Handlungsfenster wird immer kleiner

Ingenieurbüro Matthaei