Neue Klimaklagen
Parallel und eher unabhängig voneinander sind gleich mehrere neue Klagen wegen zu geringer Aktivität, bzw. Rückschritten in der Klimapolitik vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig.
Bereits im Jahr 2021 erstritten einige Klagende in einem wegweisenden Urteil die Anerkennung des Klimaschutzes als Verfassungsrecht. Nun fordern diese und weitere Kläger die konsequente Umsetzung dieses Klima-Beschlusses durch rasche und effektive Maßnahmen und ein verfassungskonformes Klimaschutzgesetz. Erfolgt ist ein Rückschritt durch ein aufgeweichtes, praktisch nicht mehr nachvollziehbares Klimaschutzgesetz (Artikel vom 13.07.2022: Klimaschutzgesetz verhöhnt den Klimaschutz). Meinem Briefwechsel mit dem Bundespräsidialamt zufolge, hatte wohl auch der Bundespräsident Steinmeier seine Bauchschmerzen damit. Er hat es dennoch abgezeichnet.
Gemeinsam mit 54.584 Mitkläger:innen haben Greenpeace und Germanwatch eine neue Verfassungsbeschwerde gegen die unzureichende Klimapolitik der Bundesregierung eingereicht.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt gegen die Bundesregierung und erklärt, dem lägen zwei simple Feststellungen zu Grunde: 1. Die deutschen Klimaziele sind nicht ambitioniert und das Klimaschutzgesetz ist nicht konsequent genug, um die völkerrechtlich verbindlichen Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens einzuhalten. 2. Die bisher getroffenen und geplanten Maßnahmen sind nicht einmal ausreichend, um diese zu wenig ambitionierten Klimaziele zu erreichen.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) hat die Bundesregierung wegen Nichteinhaltung der im Klimaschutzgesetz festgeschriebenen Treibhausgas-Sektorziele für Verkehr und Gebäude verklagt. (Erledigt)
Der Solarenergie-Förderverein (SFV) hat gemeinsam mit vier Einzelklägern am 12. September 2024 eine weitere Klimaklage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht, da die Bundesregierung ihre verfassungsrechtliche Pflicht zum Klimaschutz weiterhin sträflich vernachlässigt.
Auch wenn anzuerkennen sein mag, dass unser Staat wegen der (längst überstandenen) Corona-Epidemie mit der Folge fehlenden Nachschubs aus Fernost und des Kriegs Russlands gegen die Ukraine mit der Folge fehlenden Gases aus Russland gut zu tun hat, so kann doch nicht der Erhalt der Lebensgrundlage für uns und die nach uns Kommenden zur Nebensache werden.
Die auf zu heiße Atmosphäre und zu warme Ozeane zurück zu führenden Katastrophen machen doch überdeutlich, dass dringender Handlungsbedarf besteht – Wenn es nicht sogar schon zu spät ist. Der CO2-Gehalt der Atmosphäre steigt immer noch an. Deutschland hat längst deutlich mehr emittiert als nach internationalen Vereinbarungen erlaubt gewesen wäre. Die Heizung läuft auf Hochtouren und lässt sich nicht mehr abstellen.
Was aber tun die Politiker vieler Länder? Sie kriminalisieren Menschen, die sich für den Klimaschutz einsetzen. Gleichzeitig überlegt der grüne Bundeswirtschaftsminister, wie Energie billiger werden kann und man Schwer- und Automobilindustrie in Deutschland stützen kann. Wie bekloppt müssen Menschen sein?
Abbildungsnachweis:
Ende der freien Fahrt, Karikatur Gerhard Mester, Copyright Mester/SFV
Weitere Beiträge zum Thema Klagen für den Klimaschutz:
Artikel vom 13.07.2024: Klimaschutzgesetz verhöhnt den Klimaschutz
Artikel vom 16.01.2023: Klimaterrorismus
Artikel vom 30.04.2021: Klimaschutz hat Verfassungsrang
Information bei Greenpeace: Gemeinsam für mehr Klimaschutz klagen
Information der DUH: Klimaklagen gegen die Bundesregierung
Information des BUND: Deutschland nicht auf Klima-Kurs – Wir haben geklagt!
Information des SFV: Klimaklage 2.0