Fritz-Bauer-Preis 2023 für Klimakläger

Karrikatur: Recht auf UnversehrtheitAm Samstag, 14. Oktober 2023 hat die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) den diesjährigen Fritz-Bauer-Preis an die Beschwerdeführenden der Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz verliehen. Die Preisverleihung fand im Residenzschloss Rastatt statt, unweit von Karlsruhe, wo die Beschwerdeführenden vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt hatten.

„Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass notwendige Maßnahmen gegen den Klimawandel nicht, wie im angegriffenen Bundes-Klimaschutzgesetz geschehen, in eine unbestimmte Zukunft verschoben und damit auf die junge Generation und auf kommende Generationen abgewälzt werden dürfen. Dies ist mit den Grundrechten unvereinbar“, sagte Stefan Hügel, Vorsitzender des Bundesvorstands der HU, am Samstagabend. Der Gerichtsentscheid hat weltweit Aufmerksamkeit erhalten, da es den Grundrechtsschutz auf Klimawandelfolgen in der Zukunft und im Ausland erstreckte. Dementsprechend divers ist auch die Gruppe der Fritz-Bauer-Preisträgerinnen und Preisträger 2023.

Die Humanistische Union sieht die Preisverleihung als Ehrung der vom Klimaschutzgesetz Betroffenen, die den Mut zur Klage hatten, aber auch als Mahnung an die Bundesregierung, den Klimaschutz als Menschenrecht nicht zu entleeren. „Das Bundesverfassungsgericht sagt, die zukünftigen Freiheitsbeschränkungen haben eine Vorwirkung auf heute und verpflichten den Gesetzgeber, die heutigen Emissionen von Treibhausgasen so zu beschränken, dass für die Zukunft noch etwas übrigbleibt. Das Gericht entschied dann, dass das Klimaschutzgesetz nachgebessert werden muss, um für die Zeit nach 2030, dem Zieljahr des Gesetzes, noch Zugriff auf Energie zu sichern, soweit diese noch nicht durch erneuerbare Quellen ersetzt worden ist“, sagte Prof. Dr. Gerd Winter in seiner Laudatio.

Die HU ehrt damit die Beschwerdeführenden und will ihnen helfen, im öffentlichen Diskurs wahrgenommen zu werden. „In Ihrem Verfahren, ebenso wie in anderen, an denen ich beteiligt war, fügte es sich glücklich, dass die Klägerinnen und Kläger selbstbewusst und interessant berichten und argumentieren konnten“, so Winter weiter. Gleichzeitig sieht die Humanistische Union mit Sorge, dass wir in Sachen Klimaschutz als Grundrecht gerade in eine gegenläufige Phase geraten, in der auch Grundrechte gegen mehr Klimaschutz wiederentdeckt werden. „Man könnte auch sagen, zukünftige Freiheiten treten in Konflikt mit gegenwärtigen Freiheiten“, erklärte Winter.

Der Fritz-Bauer-Preis wurde von der Humanistischen Union 1968 gestiftet in Erinnerung an ihren Mitbegründer Fritz Bauer, den langjährigen Generalstaatsanwalt von Hessen und sozial engagierten Juristen. Weitere Informationen zum Fritz-Bauer-Preis der HU finden Sie auf der Website der Humanistischen Union.

Dank und Mahnung des Solarenergie-Förder-Vereins

Der Solarenergie-Förder-Verein (SFV) hatte in 2018 federführend (gemeinsam mit dem BUND und mehreren Einzelklägern) die erste von vier Klagen erarbeitet und eingereicht.

Der SFV beklagt jedoch: „Gleichzeitig müssen wir aber feststellen, dass die Regierenden die nötigen Schlussfolgerungen aus dem „Klimaurteil“ noch immer nicht gezogen haben. Noch immer wird das nötige Tempo beim Klimaschutz verweigert – auf Kosten der kommenden Generationen und vulnerabler Gruppen auf der ganzen Welt. Deshalb haben wir die Preisverleihung in Rastatt zum Anlass genommen, die Umsetzung des Urteils öffentlich anzumahnen. Eine erneute juristische Prüfung der unzureichenden Klimapolitik der Bundesregierung muss jetzt auf die Tagesordnung gesetzt werden. Wir nehmen den Preis als Auftrag, weiterhin „unbequem und unerschrocken der Gerechtigkeit und Menschlichkeit Geltung zu verschaffen“, wie es bei der Humanistischen Union heißt.“

Das Ingenieurbüro Matthaei beglückwünscht die Preisträger und hofft darauf, dass unsere Regierungen und wir als Volk endlich aufwachen.

Abbildungsnachweis:
Recht auf Unversehrtheit, Karikatur: Gerhard Mester, Copyright Mester/SFV 2018

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Ingenieurbüro Matthaei