Ingenieurbüro Matthaei · Wuppertal
Je schlechter, desto besser
Worst Performing Building
Die KfW informiert über die Definition eines „Worst Performing Building“ (WPB) und Start des neuen Bonus.
Ab dem 22.09.2022 wird ein zusätzlicher Bonus für Worst Performing Buildings (WPB) eingeführt.
Für die Sanierung eines Gebäudes auf die Förderstufen EH/ EG 40 oder EH/ EG 55 wird ein Bonus von fünf Prozent als zusätzlicher Tilgungszuschuss gewährt. Dieser Bonus ist mit der EE- oder NH-Klasse kumulierbar.
Ein Wohn- oder ein Nichtwohngebäude ist im Sinne der BEG ein Worst Performing Building (WPB), wenn es sich über einen gültigen Energieausweis oder alternativ über das Baujahr und den Sanierungszustand der Außenwand als solches qualifiziert.
Definition WPB über den Energieausweis
Ein Wohngebäude ist ein WPB im Sinne der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), wenn ein Energieausweis der Klasse H für dieses Wohngebäude vorliegt. Der Energieausweis kann als Energiebedarfs- oder als Energieverbrauchsausweis erstellt sein.
Ein Nichtwohngebäude ist ein WPB im Sinne der BEG, wenn der im Energieausweis ausgewiesene Energiebedarf größer oder gleich dem dort abgebildeten Endwert der Skala ist.
Im Falle eines Energiebedarfsausweises ist der Endwert der Skala für den Primärenergiebedarf maßgeblich (Seite 2 des Energieausweises). Im Falle eines Energieverbrauchsausweises ist der Endwert der Skala für den Endenergieverbrauch Wärme maßgeblich (Seite 3 des Energieausweises).
Es muss sich um einen gültigen Energieausweis handeln. Das bedeutet, das ausgewiesene Gültigkeitsdatum darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht überschritten sein. Der Energieausweis muss den Zustand unmittelbar vor der Sanierung zum Effizienzhaus bzw. Effizienzgebäude beschreiben.
Bei gültigen Energieausweisen für Wohngebäude aus denen die Klasse noch nicht hervorgeht (Erstellung vor 2014), gilt ein Gebäude als WPB im Sinne der BEG, wenn der im Energieausweis ausgewiesene Wert größer oder gleich 250 kWh/m² Endenergie ist (Endenergiebedarf im Bedarfsausweis bzw. Endenergieverbrauch im Verbrauchsausweis).
Definition WPB über Baujahr und Sanierungszustand der Außenwand
– für Gebäude mit Baujahr bis 1957
Unabhängig von der Einstufung im Energieausweis, ist ein Gebäude (Wohn- oder Nichtwohngebäude) ein WPB im Sinne der BEG, wenn das Baujahr des Gebäudes 1957 oder früher ist und mindestens 75 % der Fläche der Außenwand energetisch unsaniert ist. Als Baujahr gilt das Jahr der Baufertigstellung. Alternativ ist es zulässig, das Jahr des Bauantrags bzw. der Bauanzeige für die Bewertung zu nutzen, sofern das Gebäude dementsprechend fertiggestellt wurde.
Der Flächenanteil einer Außenwand gilt als unsaniert, wenn an dieser Wandfläche keine Maßnahmen umgesetzt wurden, die den U-Wert maßgeblich verbessert haben. Das Aufbringen einer Wärmedämmung nach dem 31.12.1983 gilt als energetische Sanierung, unabhängig von der Art und der Dicke der Dämmung.
Folgende Maßnahmen gelten nicht als energetische Sanierung:
- Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen an einer Außenwand (einschließlich Wärmedämmung), die bis einschließlich 31.12.1983 umgesetzt wurden.
- Erneuerung oder Instandsetzung des Fassadenputzes
- Aufbringen eines Wärmedämmputzes
Der Mindestanteil der unsanierten Fläche der Außenwand muss unmittelbar vor der Sanierung zum Effizienzhaus bzw. Effizienzgebäude vorliegen.
Abbildungsnachweis:
Unsaniertes Haus, Foto: Archivbild IB Matthaei, 2016
Weitere Beiträge zum Thema Förderung:
Artikel vom 23.08.2022: Aktuelle Förder-Regeln
Artikel vom 28.07.2022: Anpassungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude
Artikel vom 20.02.2020: Kritik der Förderpolitik