Aktuelle Förder-Regeln

23. Aug. 2022 von Olof E. Matthaei

Beim BAFA zählt der iSFP noch etwas

iSFPNachdem die Regeln bei der KfW bereits Ende Juli in Richtung weniger Zuschuss, reine Kreditförderung und keine Berücksichtigung des iSFP geändert wurden (vergleiche Beitrag Anpassungen in der Bundes­förderung für effiziente Gebäude, gelten auch für die Zuschüsse vom BAFA seit dem 15. August neue Regeln.

Neue Regeln

Kurz gesagt sind die technischen Anforderungen gleich geblieben.
Bei der Gebäudehülle wurde der Zuschuss für förderfähige Maßnahmen auf 15% zurück gefahren. Weiterhin gibt es den iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten.

Bei der Heizungserneuerung wurden die Fördersätze auch reduziert:
Das BAFA verspricht jetzt Investitionszuschüsse für

  • Solarthermieanlagen mit 25 %
  • Biomasseheizungen mit 10 % (bei besonders emissionsarmen Biomasseanlagen erhöht sich der Zuschuss um 5 %)
  • Wärmepumpen mit 25 % (für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von 5 % gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird.)
  • Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride) mit Einbindung einer Biomasseheizung mit 20 % (bei besonders emissionsarmen Biomasseanlagen erhöht sich der Zuschuss um 5 % und ohne Einbindung einer Biomasseheizung mit 25 %)
  • Errichtung, Erweiterung und Umbau von Gebäudenetzen mit 25 %
  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz mit 25 %

Zusätzlich zu den genannten Fördersätzen kann beim Austausch (Ersetzen und fachgerechter Entsorgung) einer betriebsfähigen Öl-, Gasetagen-, Gaszentral-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungsanlage ein Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten gewährt werden, sofern eine der nachfolgend genannten Anlagen zur Wärmeerzeugung errichtet wird. Gasheizungen müssen für den Heizungs-Tausch-Bonus ein Mindestalter von 20 Jahren aufweisen (Ausnahme: Gasetagenheizungen). Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.

  • Biomasseheizung
  • Wärmepumpe
  • EE-Hybridheizung
  • Innovative Heizanlagen auf EE-Basis
  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz

Die Bundesregierung will nach eigener Aussage mit der Absenkung der Fördersätze die Förderung gerechter auf mehr Antragsteller verteilen. Es könnte aber auch sein, dass dem Staat langsam das Geld ausgeht oder unser Wirtschaftsminister vom Unsinn der Verteilung von Steuermitteln für sowieso notwendige Maßnahmen wegkommen möchte. Fakt ist auch, dass mittlerweile durch die steigenden Energiekosten die Wirtschaftlichkeit vieler Maßnahmen wieder aus sich selbst heraus entsteht. Allerdings holen natürlich auch die Baukosten und die Herstellkosten für Anlagentechnik auf, da ja auch die Hersteller von den Energiekosten betroffen sind.

Weitere Beiträge zum Thema Fördermittel für Energieeffizienzmaßnahmen:
Artikel vom 28.07.2022: Anpassungen in der Bundes­förderung für effiziente Gebäude
Artikel vom 20.02.2020: Kritik der Förderpolitik

Ingenieurbüro Matthaei
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