Gewerbe zu Wohnen
Unter dem Titel „Gewerbe zu Wohnen (GzW) gibt es ein Förderprogramm des Bundes, zu dem wir hier Information der KfW weiter geben:

Energetische Anforderungen für die Förderung
In GzW wird der Umbau von gewerblich genutzten und beheizten Teilen von Gebäuden zu Wohnraum gefördert. Der Umbau von nicht gewerblich genutzten Gebäudeteilen, wie beispielsweise der Umbau eines beheizten oder unbeheizten Kellers in einem Wohngebäude zu Wohnzwecken, ist in GzW nicht förderfähig.
Energetische Anforderungen
Im Förderprodukt GzW müssen die nach Umbau und Sanierung neu geschaffenen Wohneinheiten mindestens das Niveau „Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien“ (EH 85 EE) erreichen. Davon ausgenommen sind Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz. Für diese muss mindestens das energetische Niveau „Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare Energien“ (EH Denkmal EE) erreicht werden.
Systemgrenzen beim GzW-Nachweis
Der Nachweis ist für den umgenutzten Gebäudeteil zu führen, in dem sich die neuen Wohneinheiten befinden. Dieser muss mindestens das Niveau EH 85 EE bzw. EH Denkmal EE erreichen.
Eine separate Betrachtung des umgenutzten Gebäudeteils ist für den Nachweis in GzW abweichend von den Regelungen des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) zulässig.
Soweit im Ausgangszustand bereits Wohneinheiten im Gebäude vorhanden sind, werden im Programm GzW an den Gebäudeteil mit den bestehenden Wohneinheiten keine energetischen Anforderungen gestellt.
Kombination mit der „BEG – Wohngebäude“ (BEG WG)
Eine Kombination von GzW mit der BEG WG ist grundsätzlich möglich, jedoch keine Fördervoraussetzung.
Bei einer Kombination gelten für den Nachweis in der BEG WG die Anforderungen und Bilanzierungsregeln der BEG WG. Danach bestehen energetische Anforderungen an das gesamte Gebäude bzw. bei gemischt genutzten Gebäuden an den gesamten wohnwirtschaftlich genutzten Gebäudeteil. Der Nachweis ist in der BEG WG entsprechend für das Gesamtgebäude bzw. für den gesamten Wohngebäudeteil zu führen.
Wird ein Teil eines bislang gemischt genutzten Gebäudes zu Wohnzwecken umgenutzt, kann bei der kombinierten Antragstellung für die Umnutzung in GzW und für die Sanierung des Gebäudes in der BEG WG wie folgt vorgegangen werden:
1. In der BEG WG kann ein Antrag für jede Förderstufe gestellt werden.
In diesem Fall ist in der BEG WG ein Nachweis für das Gesamtgebäude bzw. für den gesamten Wohngebäudeteil für die beantragte Förderstufe zu führen und für die Antragstellung in GzW ein Nachweis für den umgenutzten Gebäudeteil für mindestens ein EH 85 EE bzw. ein EH Denkmal EE. In der BEG WG ist auf dieser Basis ein Antrag für alle Wohneinheiten im Gebäude nach Umbau und Sanierung zu stellen und in GzW ein Antrag ausschließlich für die durch Umnutzung neu entstehenden Wohneinheiten.
2. In GzW und in der BEG WG kann jeweils ein Antrag auf Basis einer Bilanzierung des Gesamtgebäudes gestellt werden.
In diesem Fall ist ein Nachweis für das Gesamtgebäude zu führen mit dem mindestens das Niveau EH 85 EE bzw. EH Denkmal EE für das Gebäude nachgewiesen wird. In der BEG WG ist dann ein Antrag für alle Wohneinheiten im Gebäude nach Umbau und Sanierung und in GzW ein Antrag ausschließlich für die durch Umnutzung neu entstehenden Wohneinheiten jeweils auf Basis der Gesamtbilanzierung zu stellen.
Abbildungsnachweis:
Umgenutztes ehemaliges Bürogebäude, Foto: O.Matthaei, 2013
Weitere Beiträge zu Fördermitteln des Bundes:
Artikel vom 21.7.2026: Neue Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude
Artikel vom 26.6.2026: Gewerbe zu Wohnen – Neues Förderprogramm
Informationsseite der KfW zum Programm Gewerbe zu Wohnen: www.kfw.de/266