Gewerbe zu Wohnen – Neues Förderprogramm

Information der KfW vom 26. Juni 2026:

Zum 01.07.2026 startet im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) das neue Zuschussprodukt „Gewerbe zu Wohnen“ (GzW). Mit diesem Produkt wird der Umbau von Gewerbeimmobilien sowie von anderen Gebäuden oder Gebäudeteilen gefördert, die bisher nicht zu Wohnzwecken genutzt wurden. Ziel ist es, neuen Wohnraum zu schaffen. Fördervoraussetzungen sind:
Das Bestandsgebäude fällt in den Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
Durch Umbau entsteht mindestens eine Wohneinheit.
Es wird mindestens der Standard eines „Effizienzhaus 85 EE“ (Erneuerbare-Energien-Klasse) oder eines „Effizienzhaus Denkmal EE“ erreicht.
Für besondere Fallgruppen werden Ausnahmen von der Erneuerbaren-Energien-Klasse zugelassen.

Für die Antragstellung ist zur Plausibilisierung des Effizienzhaus-Niveaus eine Bestätigung zum Antrag (BzA) in der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) erforderlich.

Gefördert werden ausschließlich die Umbaukosten, die direkt der Umnutzung zu Wohnzwecken zuzuordnen sind. Kosten der energetischen Sanierung sind nicht förderfähig. Das Produkt ist mit der BEG kombinierbar, sofern die jeweils förderfähigen Kosten eindeutig voneinander abgegrenzt werden.

Zu den Aufgaben der Energieeffizienz-Expertin bzw. des -Experten in GzW gehört die Bestätigung des erreichten energetischen Niveaus. Die Umbaukosten der reinen Umnutzung werden im Rahmen der Nachweiseinreichung zu GzW von der mit dem Vorhaben betrauten Objektplanung (z. B. Architektin bzw. Architekt) bestätigt.

Es wird ein Zuschuss von 30 % von max. 100.000 Euro förde­rfähigen Kosten pro Wohn­einheit gegeben. Mit Ausnahme privater Selbst­nutzer müssen alle Antrag­steller­gruppen die Förderung als De-minimis Beihilfe abbilden.
Die KfW fördert alle, die nicht zu Wohn­zwecken genutzte beheizte Gebäude oder nicht zu Wohn­zwecken genutzte beheizte Teile von Gebäuden zu Wohn­raum umbauen möchten. Diese Nutzungs­änderung bedarf i.d.R. einer Bau­genehmigung.

Weitere Informationen finden Sie auf der KfW-Produktseite www.kfw.de/266.

Ingenieurbüro Matthaei