Das BAFA ist überfordert
In diesem Jahr häuften sich die Beschwerden, dass das BAFA mit seiner Arbeit nicht nachkommt. Drei Monate nach dem Abruf des Förderzuschusses kontaktierte uns vor einigen Wochen ein (ehemaliger) Kunde und fragte nach: „jetzt sind fast 3 Monate um. Bis jetzt noch keine Reaktion vom Bafa. Kannst Du da mal bitte im Bafa-Account nachschauen und nachhaken was da los ist.“
Auch die Zuschüsse zu Energieberatungen werden erst mit zwei bis drei Monaten Verzögerung ausgezahlt.
Dagegen hatten wir vor kurzem eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung, nach der die Prüferin uns mitteilte, dass wir die Umsatzsteuer in dem Zeitraum zu deklarieren hätten, in dem wir die zugehörige Leistung erbracht haben. Also vor Rechnungstellung. Denn im Regelfall halten wir uns an die gute Kaufmannstradition: Erst die Leistung, dann die Bezahlung.
Der Staat will alles sofort – und verzögert selber
Der Staat will alles sofort und bevor ich überhaupt weiß, das ich etwas schulde. Wenn es aber um seine Leistungen geht, dann gelten keine Gesetze. Das BGB sagt im Paragraphen 286: „Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet.“ Lediglich Verbraucher als Schuldner sind hiervon ausgenommen, wenn sie nicht entsprechend informiert wurden. Tatsächlich war die Aussage Matthias Hoffmanns, des Leiters des BAFA-Referats Energieberatung: „Die privatrechtlichen Verzugsvorschriften der §§ 286 ff. BGB finden im Bereich des öffentlichen Rechts grundsätzlich keine analoge Anwendung. Eine Anwendbarkeit wird allenfalls diskutiert, soweit zwischen den Beteiligten ein Gleichordnungsverhältnis (z.B. öffentlich-rechtlicher Vertrag) besteht. Das BAFA tritt dem Antrag stellenden Energieberater im Förderprogramm EBW jedoch hoheitlich gegenüber, indem es den Zuschuss per Zuwendungsbescheid bewilligt. Bei Vorliegen eines Über- und Unterordnungsverhältnisses sind die §§ 286 ff. BGB aber von vornherein nicht anwendbar (vgl. VG Köln, Urteil vom 15.02.2011 – 7 K 850/10).“
Also in Normalsprache übersetzt: Wir sind Staat, Gesetze gehen uns nichts an. Eine Haltung, die man von Organisationen kennt, die Restaurantbesitzer erpressen, mit Drogen handeln und allgemein Geschäfte machen, die man lieber nicht kennen möchte: Mafia.
Damit konfrontiert schreibt uns der Präsident des BAFA, Torsten Safarik: „Mein Mitarbeiter hatte Sie bereits mit Schreiben vom 19. Mai 2021 auf die gültige Rechtslage hingewiesen. Ihren Vorwurf eines „Mafia-artigen“ Verhaltens weise ich auf das Entschiedenste zurück.“
Das Volk guckt in die Röhre
Es bleibt dennoch dabei, dass wir Energieberater auf unsere Bezahlung ein Vierteljahr warten müssen, während uns das Finanzamt schon die Daumenschrauben anlegt. Und auch unsere Kunden, die im Vertrauen auf die schnell ausgesprochenen Bewilligungen teilweise große Investitionen vorgestreckt haben, warten auf ihr Geld. Wir kennen das gleiche Szenario aus allen Vorgängen, die mit dem Staat zu tun haben. In der Eifel sind schon am nächsten Tag nach der Flutkatastrophe die ersten Politiker aufgetaucht und haben vollmundig schnelle und unbürokratische Hilfe versprochen. Wenn man heute, fünf Monate nach der Katastrophe, Berichte aus der Region hört, dann kommt immer wieder die Aussage: Außer einer kleinen Soforthilfe, habe ich noch nichts bekommen.
Das Gleiche mit Corona-Hilfen, von denen mir auch Menschen berichtet haben, dass sie die nicht bekommen haben, eine Stelle nicht weiß, was die andere tut, ausgezahlte Beträge wieder zurück gefordert wurden und ähnlicher Unfug. Natürlich war Corona genauso wie die Flut ein Naturereignis, auf das man sich nicht jahrzehntelang vorbereiten konnte. Aber es wird ja alles verschlafen. Die Klimakatastrophe wird auf eine Zeit lange nach der nächsten Wahlperiode verschoben. Corona-Tests werden für dreifach Geimpfte ausgesetzt. Als ob sich Klima oder Viren irgendwie an andere als Naturgesetze hielten.
Warum schafft sich unsere Regierung so viele Baustellen? Kein Unternehmer nimmt Aufträge an, die er nicht abarbeiten kann. Unser Staat reißt so vieles an sich, ohne im Stande zu sein überhaupt die Strukturen zu schaffen, in denen die Aufgaben abgearbeitet werden könnten. Wenn man ihn aber braucht, leistet er nicht einmal das Versprochene.
Ausflüchte vom BAFA
Noch einmal BAFA-Präsident Torsten Safarik: „Doch obwohl mein Personal – trotz Corona – allein im letzten Jahr um 21 Prozent gewachsen ist und im BAFA mittlerweile über 1.000 Kolleginnen und Kollegen arbeiten, wuchs die Fülle neuer Aufgaben schneller (seit letztem Jahr 46 neue Aufgaben und Aufgabenerweiterungen, viele im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie) und auch bereits bestehende Förderprogramme stellen neue Rekordzahlen auf.“
Wir raten unseren Kunden zur Zeit immer, keine Anträge beim BAFA zu stellen. Es gibt eine zweite Organisation, die die Bundesfördermittel für effiziente Gebäude ausgibt. Die KfW vergibt überwiegend Kredite, für die nach erfolgreicher energetischer Sanierung ein Tilgungszuschuss gewährt wird. Nur bei der Vollsanierung zum Effizienzhaus oder bei Neubauten von förderfähigen Effizienzhäusern vergibt auch die KfW Barzuschüsse.
Effektive Arbeit bei der KfW
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist zwar eine Anstalt öffentlichen Rechts, dennoch eher wie ein Unternehmen organisiert. Auch verdient die KfW ihr Geld aus ihrem Geschäft, während das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine an das Wirtschaftsministerium angedockte Verwaltungseinheit ist. Das BAFA ist mit Gehalt beziehenden Beamten und Angestellten besetzt, denen die Leistung ihrer Behörde letztlich egal sein kann. Und die KfW ist anpassungsfähig. Sie erarbeitet Strukturen innerhalb derer sie ihre übernommenen Aufgaben bewältigen kann.
Die KfW ist sogar in der Lage, Schulungen anzubieten, wie mit den neuen Förder-Richtlinien umgegangen werden soll. In solchen Schulungen werden von Teilnehmern immer wieder Beschwerden gegen das BAFA geäußert. Die KfW bedauert das dann, sagt aber, ganz richtig, dass sie nicht die richtige Adresse ist. Beim BAFA allerdings erhalten wir weder telefonisch noch per Kontaktformular Antwort. Selbst mit der Post verschickte Briefe wurden ignoriert. Erst eingeschriebene Briefe werden überhaupt zur Kenntnis genommen.
Aber hören wir noch ein bisschen dem BAFA-Präsidenten in seiner Antwort auf unsere eingeschriebene Beschwerde zu: „Es ist zutreffend, dass die Prüfung der Verwendungsnachweise bei der Förderung von Energieberatungen derzeit in der Tat länger dauert, als wir uns das wünschen. Grund hierfür ist die erfreuliche, außerordentlich starke Nachfrage nach geförderten Energieberatungen seit Inkrafttreten der BEG. Wie Sie dem Schreiben meines Mitarbeiters vom Mai entnehmen können, hat das BAFA auf diese Entwicklung schon mit einer personellen Verstärkung des Aufgabenbereichs reagiert. Vor dem Hintergrund weiter steigender Antragszahlen prüfen wir aktuell neben einer weiteren Optimierung der Prozesse auch nochmals den Personalbedarf.
Soweit Sie im Namen eines Kunden die lange Bearbeitungszeit nach der BEG EM ansprechen, weise ich auf Folgendes hin: Ursächlich für die zeitweise langen Bearbeitungszeiten in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind mehrere Entwicklungen. So wurde die Arbeitsfähigkeit des BAFA durch die Corona Pandemie wiederholt deutlich eingeschränkt. Darüber hinaus sind die Verzögerungen aber auch auf den enormen Anstieg der Antragszahlen seit 2020 zurückzuführen. Wurden beim BAFA im Rahmen des Marktanreizprogramms zur Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) 2019 noch 79.000 Anträge gestellt, hatte sich 2020 mit 280.000 Anträgen die Nachfrage mehr als verdreifacht. Nach dem Rekordjahr 2020 kam die Umstellung der Förderprogramme zum 1. Januar 2021 auf die neue BEG, bei der die Zuschussförderung von Einzelmaßnahmen seit Jahresbeginn vom BAFA gefördert wird. Die Resonanz auf die BEG übertrifft dabei noch das vergangene Rekordjahr. Allein in diesem Jahr sind es bisher schon über 300.000 Anträge in der BEG. Insgesamt konnte das BAFA in diesem Jahr über 5,2 Milliarden Euro und damit über 60% mehr als im Vorjahr für energieeffiziente Gebäude bewilligen. Die Auszahlungen für diesen Zweck erhöhten sich sogar um fast 140% auf fast 1,4 Milliarden Euro.“
Nun wissen wir das auch.
Und dann?
Die Reaktion unseres Kunden darauf: „Ja Ausreden über Ausreden, wenn wir in der freien Wirtschaft so arbeiten würden, wären wir schon lange weg vom Fenster. Wer hat denn die Förderprogramme aufgestellt und dafür geworben…“
Um nun doch noch eine Lanze für das BAFA zu brechen noch einige Worte aus eigener Erfahrung in der Geschichte. Eine ganze Weile war die komplette Verwaltung der Energieberatungen in der Hand des BAFA. Man schuf dort Richtlinien, Musterberichte, Hilfen für die Energieberater und als Energieberater hatten wir das Gefühl, das das BAFA als zwar strenger aber gerechter Meister auftrat. Erst nachdem die inhaltliche Kompetenz dem BAFA weggenommen wurde, als vor ziemlich genau zehn Jahren die Deutsche Energie-Agentur (dena) das Führen einer Liste von Energie-Effizienz-Experten übernahm, schien sich das BAFA geistig von diesem Projekt zu verabschieden. Wieder mal ein Hinweis darauf, dass umfassende Verantwortung die Qualität fördert, während die Zuweisung von verwaltenden Teilaufgaben die Qualität mindert.
Derzeit keine neuen Energieberatungen mehr
Das Ingenieurbüro Matthaei ist derzeit nicht in der Liste der für Bundesförderprogramme zugelassenen Energieberater in der Suche über Postleitzahlen zu finden. Wir haben den Kanal auf dem neue Kunden zu uns kommen, verschlossen, weil wir eine Auslastung für mindestens noch das ganze nächste Jahr haben. Es wäre Bestandskunden wie Neukunden gegenüber unfair, mehr Aufträge anzunehmen, denn dann könnte man niemandem mehr gerecht werden.
Allen Lesern dieses traurigen Berichts über die Zustände in unserem Staat im Allgemeinen und im BAFA im Besonderen wünschen wir dennoch eine schöne Mittwinterzeit, frohe Begegnungen mit lieben Menschen und größtmöglichen emotionalen Abstand vom Wahnsinn unserer Zeit.
Abbildungsnachweis:
Noch 2 Halbe, Karikatur: Gerhard Mester, Copyright Mester/SFV 2021
Weitere Beiträge zum Thema BAFA:
Artikel vom 22.03.2021: Der individuelle Sanierungsfahrplan
Leistungsangebot: Energiesparberatung vor Ort (mit BAFA-Förderung)
Artikel vom 26.04.2017: Fordern und Fördern beim Klimaschutz
Kommentare:
Markus Väth am 25.05.2023:
„Ihr Artikel trifft den Nagel auf den Kopf. Mein Antrag steht seit August 2022, also seit neun Monaten auf dem Status ‚eingegangen‘, demnach unbearbeitet. Etwas so lange nicht zu bearbeiten, ist eine beachtliche Leistung, die manchen Zen-Buddhisten überfordern würde. Alle Achtung! Während ich diese schönen Zeilen tippe befinde ich mich, seit 25 Minuten in der Warteschleife der Hotline. Das ist zwar sinnlos, aber ich hör halt die Schleifenmusik so gern. Hoffentlich ist die GEMA-frei, sonst müsste das arme BAFA ja an die GEMA zahlen. Vermutlich erklärt das, wo die Fördergelder geblieben sind. Ja, das muss es sein.“
Olof Matthaei am 25.03.2023:
„Wir sind wieder am Ball und haben dank eines neuen Mitarbeiters wieder mehr Kapazität für neue Projekte.“