Bundesförderung für effiziente Gebäude startet

Sanierung und Neubau effizienter Gebäude

Deutschland macht's effizient-NRW nicht!Unter dem Titel „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ als Kernelement des nationalen Klimaschutzprogramms 2030, sollen laut Bundesregierung ab 2021 die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich in einem modernisierten und vereinfachten Förderangebot gebündelt werden.

Damit geht die Bundesregierung den Weg der Vereinheitlichung und Straffung von Verwaltungshandeln weiter, den sie bereits mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) für die gesetzlichen Anforderungen und Regeln beschritten hat. Ob dadurch auch eine Vereinfachung in der Abwicklung erzielt wird, muss sich in der Praxis der beteiligten Institutionen zeigen. Das BAFA scheint in den letzten Monaten mit seinen Aufgaben deutlich überfordert zu sein. Neue Prozeduren einführen zu müssen, nachdem die letzten gerade mal ein Jahr in Kraft waren, ist für eine große Behörde nicht einfach.

Die BEG besteht aus den drei Teilprogrammen:

  • BEG-WG (Neubau und Komplettsanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus),
  • BEG-NWG (Neubau und Komplettsanierung von Nichtwohngebäuden zum Effizienzgebäude) und
  • BEG-EM (Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden),

die jeweils in einer Zuschuss- und einer Kreditvariante angeboten werden.

Einführung ab Januar 2021

Der Start der neuen BEG erfolgt in zwei Stufen:
Zum 01.01.2021 startet die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen im Teilprogramm BEG-EM durch das BAFA. Gefördert werden Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik, Erneuerbare Energien für Heizungen, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme.

Damit endet am 31.12.2020 die Möglichkeit zur Antragstellung in den Programmen für „Heizen mit erneuerbaren Energien“ (BAFA), Heizungsoptimierung (BAFA) und die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen im Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Investitionszuschuss“ (KfW 430).

Zum 01.07.2021 gehen dann BEG-WG und BEG-NWG – jeweils als Zuschuss- und Kreditförderung – sowie die Kreditförderung für die Einzelmaßnahmen (BEG-EM) bei der KfW an den Start.
Damit für den Endkunden keine Förderlücke entsteht, können bis zum 30.06.2021 noch wie gewohnt Anträge bei der KfW im Rahmen der Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ für Förderkredite für Neubau und Sanierung zum Effizienzhaus/-gebäude und für Einzelmaßnahmen (KfW 151, 152, 153, 217, 218, 219, 220, 267, 277, 278) sowie für Zuschüsse für Effizienzhaussanierungen (KfW 430) und für die Fachplanung/Baubegleitung zu Maßnahmen dieser Programme (KfW 431) gestellt werden.

Das Technologieeinführungsprogramm „Zuschuss Brennstoffzelle“ (KfW 433) wird unabhängig davon auch weiterhin als eigenständige Förderung neben der BEG bestehen bleiben.

In den Prozeduren der Beantragung und Abwicklung gibt es wenig Änderungen. Weiterhin ist für die Einbindung des energetischen Sachverständigen, der in der Energieeffizienz-Experten-Liste für die Programme gelistet ist, erforderlich. Bei Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeerzeugung sowie bei Heizungsoptimierung genügt hingegen auch eine Fachunternehmererklärung. (Dies vor dem Hintergrund, dass die meisten Energieberater aus der Architektur kommen und wenig Bezug zur Anlagentechnik haben.)

Förderquoten unverändert – Fördersummen steigen

1000EuroGefördert werden laut BAFA ab Januar 2021 im Programm BEG-EM anteilig an den förderfähigen Kosten:

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Außenwände, Dachflächen, der Austausch von Türen und Fenstern) mit 20 Prozent,
  • Anlagentechnik (z. B. Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen) mit 20 Prozent,
  • Erneuerbare Energien für Heizungen (z. B. Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen) mit 20 bis 45 Prozent,
  • Anschluss an ein erneuerbares Gebäude- oder Wärmenetz mit 30 bis 45 Prozent,
  • Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich inklusive Austausch von Heizungspumpen) mit 20 Prozent,
  • sowie Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchsoptimierung (z. B. Efficiency Smart Home).

Zusätzlich sind folgende Punkte förderfähig:

  • Fachplanung und Baubegleitung mit 50 Prozent bis zu einem Betrag von 20.000,- Euro pro Antrag und Kalenderjahr
  • Notwendige Umfeldmaßnahmen für die Umsetzung der Maßnahme (z. B. Ausbau und Entsorgung einer Altheizung)

Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten ist für jedes Teilprogramm festgelegt. Im Teilprogramm Einzelmaßnahmen (Teilprogramm BEG EM) beträgt diese für Wohngebäude 60.000 Euro pro Wohneinheit. Für Vollsanierungen oder Neubauten steigt die maximale Höhe der förderfähigen Kosten auf bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit im Teilprogramm Wohngebäude (BEG WG).

Eine wichtige Neuerung betrifft auch die Einbindung von Energieeffizienz-Experten. Bei der Beantragung von

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und / oder
  • Anlagentechnik (Außer Heizung)
  • sowie bei Anträgen, in denen mehrere Wärmeerzeuger kombiniert werden

ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experte notwendig. Bei den anderen förderfähigen Maßnahmen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten optional.

Für den Antrag erstellt der Energieeffizienz-Experte eine so genannte technische Projektbeschreibung (TBP), in der die Maßnahme genauer erläutert wird. Hierfür stellt das BAFA ein elektronisches Formular bereit, das die Energieeffizienz-Experten für die Erstellung der TPB nutzen müssen. Die TPB wird für die Antragstellung benötigt.

Bildnachweise:
Logo: Deutschland macht’s effizient, BMWi
1000 Euro Fördergeld, Foto: Archivbild IB Matthaei

Weitere Beiträge zum Thema Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren:
Artikel vom 15.12.2021: Bundesförderung für effiziente Gebäude und Energieberatung (Energiedienstleistungen für Unternehmen)
Presseerklärung vom 14.12.2021: Start der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und neue Förderrichtlinie zur Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
Artikel vom 03.12.2020: Die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude 2021

Ingenieurbüro Matthaei