Anpassungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude
Die KfW informierte uns heute über sofort geltende Änderungen in der Förderung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden. Diese Information möchten wir hier auszugsweise wiedergeben:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 28.07.2022 angepasst:
- Bei Sanierung entfällt die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 100 / Effizienzgebäude-Stufe 100 und der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus).
- Die Kreditförderung der Einzelmaßnahmen bei der KfW wurde eingestellt. Die Zuschussförderung der Einzelmaßnahmen beim BAFA bleibt bestehen.
- Die Förderung von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen entfällt.
- Bei Sanierung, Neubau und Kauf wurden Kredithöchstbeträge und Tilgungszuschüsse angepasst.
- Die Zuschüsse für die Sanierung von Wohngebäuden (461) und Nichtwohngebäuden (463) können nicht mehr beantragt werden.
Für Wohngebäude gilt:
Sie können für einen Neubau oder die Sanierung zum Effizienzhaus die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen – einschließlich weiterer Fördermittel für eine qualifizierte Baubegleitung.
Wenn Sie ein Wohngebäude zum Effizienzhaus sanieren oder ein frisch saniertes Effizienzhaus kaufen, fördert die KfW Sie mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss.
Das Effizienzhaus ist ein technischer Standard, den das BEG definiert und die KfW in seinen Förderprodukten nutzt. Unterschiedliche Zahlenwerte geben an, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher ist die Energieeffizienz.
Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzhaus-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss.
Effizienzhaus | max. förderfähige Kosten je Wohneinheit | Zuschuss |
---|---|---|
Effizienzhaus 40 | 120.000 Euro | 20 % |
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse | 150.000 Euro | 25 % |
Effizienzhaus 55 | 120.000 Euro | 15 % |
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse | 150.000 Euro | 20 % |
Effizienzhaus 70 | 120.000 Euro | 10 % |
Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse | 150.000 Euro | 15 % |
Effizienzhaus 85 | 120.000 Euro | 5 % |
Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse | 150.000 Euro | 10 % |
Effizienzhaus Denkmal | 120.000 Euro | 5 % |
Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse | 150.000 Euro | 10 % |
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses
- zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
- durch in Wärmepumpen genutzten, netzbezogenen Strom erbracht werden.
- durch Abwärme aus Wärmerückgewinnungsanlagen erbracht werden.
Weitere Information zum Förderprogramm des Bundes (Steuermittel) finden Sie bei der KfW und beim BAFA, das für die Zuschussprogramme zuständig ist.
Das BAFA hat derzeit keine Nachrichten zur Änderung in Förderprogrammen veröffentlicht. Auch der iSFP-Bonus wird dort bislang noch dargestellt. Wir dürfen also davon ausgehen, dass beim BAFA noch die gleichen Regeln gelten wie gestern. Sicher sein kann man sich da allerdings nicht.
Im Rahmen einer Energieberatung für Ihr Gebäude berücksichtigen wir auch die unter aktuellen Bedingungen erhältlichen Förderprogramme.
Anmerkung:
Dieser Beitrag wurde am 23. August auf die aktuellen Förderbedingungen hin korrigiert. Dabei wurden die Tilgungszuschüsse noch einem drastisch reduziert.
Abbildungsnachweis:
Deutschland macht’s effizient, Logo der Bundesregierung für die Kampagne von 2017
Weitere Beiträge zum Thema Förderung:
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