Änderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude
Die Förderung von energieeffizienten Neubauten und Sanierungen ist nicht erst seit Beginn der Regierungskoalition Rot-Gelb-Grün in steter Bewegung. Doch seit diese Regierung vor nicht einmal einem Jahr die Regierungstätigkeit aufgenommen hat, verlieren selbst die Experten den Überblick bei all den Veränderungen.
Nun kündigt die Regierung schon wieder neue Änderungen zum Jahreswechsel an. Immerhin erfahren wir diesmal schon mehr als einen Monat vorher davon und nicht erst im Nachhinein, wie dieses Jahr geschehen.
Dabei gibt es sowohl ordnungsrechtliche Änderungen, die sich auf die technischen Anforderungen auswirken, als auch inhaltliche Änderungen an den Förderprogrammen. Spannend ist, dass so nebenbei binnen eines Monats auch das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) geändert werden soll. An Willen zum Tempo mangelt es der Bundesregierung offenbar nicht, eher an einer verständlichen Richtung.
Diese Information erhielten wir von der Deutschen Energie-Agentur:
BEG WG/BEG NWG – Sanieren/Neubau: Anpassungen der Technischen Mindestanforderungen ab 01.01.2023
Mit der zweiten Stufe der BEG-Reform treten ab 01.01.2023 angepasste Technische Mindestanforderungen für die Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Kraft.
Die wesentlichen Anpassungen der Technischen Mindestanforderungen betreffen:
- Die EE-Klasse wird ab einem EE-Anteil von 65 % erreicht (bisher: 55 %).
- In der EE-Klasse ist der Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung verpflichtend. Dabei können zentrale, dezentrale und Mischformen aus zentralen und dezentralen Lüftungsanlagen zur Anwendung kommen. Für EH/EG Denkmal sowie niedrig beheizte Zonen in Effizienzgebäuden gelten gesonderte Regelungen.
- Das anzuwendende Ordnungsrecht wird auf die Novelle des Gebäudeenergiegesetz umgestellt (GEG 2023). Der Effizienzhaus-Nachweis ist nach GEG in Verbindung mit DIN V 18599 zu berechnen. Der Nachweis für Wohngebäude mit der Normenkombination DIN V 4701-10/DIN V 4108-6 ist nicht mehr zulässig.
- Die Energie- und CO²-Einsparberechnung im Neubau beziehen sich auf das ab dem 01.01.2023 geltende GEG-Neubauniveau (zukünftig 55 % vom Referenzgebäude, bislang 75 % vom Referenzgebäude).
- Mit Ausnahme des Effizienzhaus Denkmal müssen alle Effizienzhäuser und Effizienzgebäude Niedertemperatur-Ready (NT-ready) sein, d. h. eine Vorlauftemperatur von 55° C im Auslegungsfall und Betrieb nicht überschreiten.
- Neu installierte Feuerungsanlagen für feste Biomasse dürfen einen Feinstaubausstoß von 2,5 mg/m³ (Staub bei Nennlast) nicht überschreiten.
Wie sehr sich die Fördersätze verändern werden, ist offenbar noch nicht ganz geklärt. Für herausragende Projekte scheint es mehr zu geben. Insbesondere für diejenigen Bauherren, die besonders schlechte Gebäude (auf neudeutsch: Worst Performing Buildings) haben, gibt es mehr. Und es soll keine Einschränkungen mehr bei den Sanierern geben. Das macht es eventuell leichter bei nicht selbst genutztem Wohnraum zu investieren.
BEG WG/BEG NWG – Sanieren: Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 01.01.2023
Die BEG-Richtlinien Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG) für die Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden inklusive der Technischen Mindestanforderungen werden aktuell in den Bundesressorts abgestimmt und sollen zum 01.01.2023 in Kraft treten.
Folgende wesentliche Anpassungen sind in den neuen Richtlinien zu erwarten:
- Die Antragsberechtigung wird auf alle Investoren erweitert. Die Beschränkung auf Eigentümer, Pächter und Mieter wird aufgehoben.
- Die Mitförderung von Anlagen, die ausschließlich der Stromversorgung (PV, Stromspeicher) dienen, wird aufgehoben. Der Förderausschluss gilt auch für die Eigenstromversorgung. Vorbereitende Maßnahmen (statische Ertüchtigung, Kabelkanäle etc.) werden im Rahmen der Sanierung mitgefördert.
- Bei Eigenleistungen werden die Materialkosten gefördert.
- Die EE-Klasse wird ab einem EE-Anteil 65 % erreicht (bisher 55 %).
- Der Bonus für Worst Performing Buildings wird von 5 % auf 10 % angehoben.
- Voraussichtlich Ende Februar wird die Anwendbarkeit auf die Sanierung zum EH/EG 70 in der EE-Klasse erweitert.
- Serielle Sanierung-Bonus: Ende Februar wird ein Bonus von 15 %-Punkten für die serielle Sanierung zum EH 55 oder EH 40 eingeführt (kombinierbar mit EE- oder NH-Klasse und WPB-Bonus).
Über viele skurrile Einschränkungen, wie z.B. die Nichtförderung bei Ferienhäusern und Ferienwohnungen, gibt es bislang keine Aussagen. Wir werden wohl über die Weihnachtstage wieder einige hundert Seiten Richtlinien lesen müssen, bis wir Ihnen als „Energie-Effizienz-Experten“ auch wieder Aussagen zu Fördermitteln machen können.
Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden, sobald wir neue Information erhalten.
Abbildungsnachweis:
1.000 Euro Fördergeld, Foto: Archivbild Ingenieurbüro Matthaei
Weitere Beiträge zum Thema Förderung und Förderbedingungen:
Artikel vom 23.08.2022: Aktuelle Förder-Regeln
Artikel vom 28.07.2022: Anpassungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude
Artikel vom 24.01.2022: Förderung für energieeffiziente Gebäude der KfW vorläufig gestoppt
Artikel vom 20.02.2020: Kritik der Förderpolitik