ÖDP unterstützt SFV-Rechtsgutachten bezüglich der Verletzung der Klimaziele

Pressemitteilung der ökologisch demokratischen Partei

Klimaziele werden nur verbal verfolgtSchimmer-Göresz (ÖDP): „Einhaltung der Klimaziele ist politische Hauptaufgabe der künftigen Bundesregierung! Das weltweite Klimaabkommen von Paris (Dezember 2015) bekennt sich bekanntermaßen zur Notwendigkeit, den weltweiten Temperaturanstieg deutlich unter 2 Grad, möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Um diese Zielmarke nicht zu verfehlen, haben sich alle Staaten gegenseitig verpflichtet, jede Gelegenheit für eine zeitnahe globale Dekarbonisierung der Emissionen in allen Sektoren (z.B. Energiewirtschaft, Landwirtschaft, Verkehrswirtschaft. Bauwirtschaft, Wärmewirtschaft) zu nutzen, damit Paris letztendlich zur Erfolgsgeschichte werden kann, so die ÖDP-Bundesvorsitzende Gabriela Schimmer-Göresz.

„Bei nüchterner Betrachtung müssen wir leider feststellen, dass es nach wie vor an zwingenden Mechanismen und konkreten Maßnahmen fehlt, um das anvisierte Ziel noch zu erreichen. Die internationalen und nationalen Klimaschutzbemühungen müssen deutlich über die bisher konkret beschlossenen Maßnahmen hinausgehen und eine globale Energiewende einleiten. Eile ist geboten.“

Die letzte Bundesregierung und auch die gescheiterten Jamaika-Verhandler müssen sich durch ihre Halbherzigkeit bis Untätigkeit im Bereich des deutschen Beitrags zum Klimaschutz letztlich die Verletzung des Pariser Klimavertrages vorwerfen lassen, so die ÖDP-Bundesvorsitzende in ihrer harten Bewertung.

Die ÖDP begrüßt die Entscheidung des Solarenergie-Fördervereins Deutschland e.V. (SFV), bei dem anerkannten Umwelt- und Klima-Verfassungsrechtsexperten Prof. Dr. Felix Ekardt ein Rechtsgutachten in Auftrag zu geben. Dieses Gutachten soll klären, inwieweit der Pariser Klimavertrag völkerrechtlich verbindlich ist und wozu er verpflichtet. Das Gutachten, in deutscher und englischer Sprache könnte entsprechend den Erwartungen des SFV im Kern vier Dinge leisten:

  1. Es könnte weltweit zu der Erkenntnis beitragen, dass Deutschland, die EU und letztlich die meisten Staaten weltweit die Verpflichtung zu einer raschen Dekarbonisierung aus dem Paris-Abkommen eklatant verletzen.
  2. Es könnte international als Ermutigung und Unterstützung dabei wirken, völkerrechtlich oder politisch gegen Regierungen wie die deutsche vorzugehen mit dem Ziel, sie zur Berichtigung ihrer klimazerstörenden Gesetzgebung zu veranlassen.
  3. Es könnte innenpolitisch in möglichen Koalitionsverhandlungen für eine neue Bundesregierung eine wichtige Rolle spielen.
  4. Es könnte innenpolitisch als gewichtiges Argument des Bundesumweltministeriums im Abstimmungsverfahren mit den anderen Ministerien dienen.

Konkrete Gesetzesänderungen in allen Bereichen des Wirtschaftslebens, mit dem Ziel der vollständigen Dekarbonisierung aller Emissionen sowie der naturverträglichen sicheren Rückholung und Bindung des überschüssigen klimaschädlichen Kohlenstoffs aus der Atmosphäre ist eine der politischen Hauptaufgaben der künftigen Bundesregierung“, so ÖDP-Vorsitzende Schimmer Göresz. „Dieses Verständnis gilt es bei den verantwortlichen Entscheidungsträgern zu schärfen. Das Rechtsgutachten könnte hierzu einen Beitrag leisten, weshalb wir im Bundesvorstand beschlossen haben, das SFV-Rechtsgutachten mit einer Spende zu unterstützen“, fügte die ÖDP-Chefin abschließend hinzu.

Verwendung der Spenden für das Rechtsgutachten

Der Solarenergie-Förderverein SFV erklärt dazu:

Der SFV wirbt weiterhin um Spenden für das Rechtsgutachten. Er wird eingehende Spenden nicht nur als Honorar für das in Auftrag gegebene Gutachten verwenden, sondern auch für seine weitere Verbreitung im In- und Ausland inklusive Übersetzung in andere Sprachen nutzen.

Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.(SFV)
Haus der evangelischen Kirche
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52062 Aachen
Tel.: 0241-511616, Fax 0241-535786
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Bildnachweis:
Karrikatur „Klimakanzlerin“: Gerhard Mester/SFV.de 2017

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Ingenieurbüro Matthaei