Hydraulischer Abgleich
Nach dem Gebäude-Energiegesetz (GEG), der VOB-C, DIN 18380 sowie nach EN 14336 und allgemeinem Verständnis schuldet der Installatör bei der Installation einer neuen Heizungsanlage sowie bei größeren Veränderungen an der Anlage einen hydraulischen Abgleich. Was aber ist mit den Bestandsanlagen? Der weit überwiegende Teil der Heizungsanlagen ist hydraulisch nicht abgeglichen und arbeitet dementsprechend nicht am optimalen Punkt. Zu große Pumpen oder zu hoch eingestellte Pumpenleistungen müssen kompensieren, was in der Anlage verkehrt ist. Die Folgen: ungleichmäßige Erwärmung der Räume im Haus, zu hoher Verbrauch an Heizenergie, zu hoher Verbrauch an elektrischem Pumpenstrom, Pfeifen und andere Geräusche in den Heizkörpern.
Das muss nicht sein! Die KfW fördert auch die Optimierung der Heizungsanlagen, weil anerkanntermaßen ein Einsparpotenzial von 5-15% durch den Abgleich der Anlagen erzielt werden kann.
Wer führt den hydraulischen Abgleich durch? Es handelt sich hierbei um eine standardmäßig bei den Heizungs-Installatören angesiedelte Aufgabe. Da aber einige Berechnungen dazu gehören (siehe auch die Erläuterungen dazu was ein hydraulischer Abgleich ist), die Wissen um die Gebäudehülle brauchen, kann es erforderlich sein, die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 von einem Statiker mit Wärmeschutzwissen oder einem Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz oder einem Energieberater durchführen zu lassen.
Wir bieten Ihnen oder Ihrem Installatör sämtliche Berechnungen zum hydraulischen Abgleich an. Angefangen bei der Heizlastberechnung über die Aufnahme der Heizungsanlage mit allen hydraulischen Widerständen, Umwälzpumpe(n), Strängen, Verteilrohrnetz, Heizkörpern und Ventilen bis zur Empfehlung für den Austausch von Anlagenteilen, (insbesondere sind dies immer wieder die Pumpen und Heizkörperventile) und Vorgaben für Einstellwerte. Die Umsetzung erledigt dann meist ein Installatör, da nur der die Berechtigung dazu hat, an der Anlage zu arbeiten.