Heizungsprüfung nach GEG §60

Heizungs-Check

Ab dem 1. Januar 2024 gelten aus dem Gebäudeenergiegesetz neue Vorschriften hinsichtlich der Überprüfung und Optimierung neuer und älterer Heizungsanlagen. Wir können die vorgeschriebenen Leistungen erbringen.

Prüfung und Optimierung von Wärmepumpen

Wärmepumpe - AußeneinheitGEG §60 a) schreibt vor, dass neu eingebaute Wärmepumpenanlagen in Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten (oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten) nach einer vollständigen Heizperiode, spätestens zwei Jahre nach Einbau, einer Prüfung unterzogen werden müssen. Danach muss alle fünf Jahre die Prüfung wiederholt werden.

Nach einer eingehenden Prüfung von diversen Punkten der Ausführung und der Einstellparameter sowie einem Vergleich der erwarteten und der realen Anlageneffizienz anhand der Jahresarbeitszahl werden Empfehlungen zur Verbesserung gegeben. Das erfolgt in einem schriftlichen Bericht, der auch als Nachweis gegenüber Landesstellen dient.

Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen

ThermostatventilkopfGEG §60 b) schreibt vor, wann welche Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger geprüft werden müssen. Dabei wird unterschieden in Anlagen, die vor und ab dem 1. Oktober 2009 eingebaut wurden. Die Prüfpflicht besteht nur für Häuser mit mindestens sechs Wohneinheiten (oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten). Die älteren Anlagen müssen bis zum 30. September 2027 und die neueren Anlagen im 16. Jahr nach Einbau geprüft werden.

Auch hier geht es darum, Optimierungspotenziale zu erkunden. Darüber wird ein Bericht gefertigt, der auch als Nachweis gegenüber Landesstellen dient.

Eine neuerliche Prüfung ist nur erforderlich, wenn am Gebäude, der Nutzung oder der Heizungsanlage Änderungen vorgenommen wurden.

Hydraulischer Abgleich

GEG § 60 c) schreibt den hydraulischen Abgleich als eine Pflichtleistung beim Einbau neuer Heizungsanlagen in Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten (oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten) vor. Von der gesetzlichen Pflicht kann der Heizungsbauer fortan auch nicht durch den Bauherrn entbunden werden.

Da der hydraulische Abgleich auf einer raumweisen Heizlastberechnung basiert, die für Anlagentechniker oft schwierig ist, weil ihnen das Wissen um die Bauphysik fehlt, bieten wir insbesondere diesen Teil gerne an. Wir können aber auch die Auslegung der gesamten hydraulischen Anlage machen und liefern dann die Einstellwerte für den Heizungsbauer.

Bildnachweise:
Außeneinheit einer Wärmepumpe, Foto: O.Matthaei 2023
Thermostatkopf, Foto: O.Matthaei, 2021

Weitere Information:
Fachbeiträge Wärmepumpen: Luftwärmepumpe, Erdwärme anzapfen
Fachbeitrag: Hydraulischer Abgleich – Was ist das?

Ingenieurbüro Matthaei