Energiekonzept entwickeln

EFH mit neuem EnergiekonzeptUnter Energiekonzept versteht der Bauherr oder Architekt zumeist eine Machbarkeitsstudie zur Erreichung eines bestimmten Effizienzgrads. So wird regelmäßig die Aufgabe an den Energieberater herangetragen, die Umsetzbarkeit eines Effizienzhausniveaus zu prüfen, um dieses dann zu bescheinigen und somit Bundesfördermittel zu akquirieren.

Doch ein Energiekonzept ist mehr, kann mehr. Dafür aber muss es beschrieben und bei der Beauftragung klar vereinbart werden, was es leisten soll. Und das bedeutet, wie bei jeder anderen guten Planungsleistung auch, dass zunächst die Grundlagen zu klären sind.

Ziele

Der Bauherr muss dem Energieberater erklären, was er erreichen will und welche (finanziellen) Grenzen gesetzt sind. Hier hinein gehören nicht die typischerweise vom Architekten zu schaffenden Planungen, wie Raumplanung, Funktionsplanung etc. Diese Angaben aus der architektonischen Grundlagenermittlung und Vorplanung sind eher Eingangswerte für das Energiekonzept, weil sie geometrisch und in den Nutzungsparametern den Inhalt des Gebäudes beschreiben. So muss der Energieplaner wissen, ob er ein Wohnhaus, eine Lagerhalle oder Büros zu betrachten hat. Seine Aufgabe ist dann die passenden Nutzungsprofile zu verwenden.

Zwischen Architekt (oder Bauherr) und Energieplaner sollte eine Zielvereinbarung getroffen werden. Je klarer der Auftrag, desto präziser das Ergebnis. Es entsteht ein Lastenheft, das in allen späteren Planungen erfüllt werden muss. Der Energieplaner wird im Konzept eventuell Varianten entwickeln, die dann sämtlich in dem vorgegebenen Rahmen gehalten werden müssen. Es kommt jedoch auch vor, dass ein Bauherr zunächst wissen möchte: „Was wird es mich kosten, wenn ich das Haus als Effizienzhaus 70, was, wenn ich es als Effizienzhaus 55 baue?“ Der Planungsauftrag für das Energiekonzept ist es dann, eben diese Differenzen heraus zu arbeiten. Daneben muss die Aufgabe des Energieplaners klar beschrieben und vor Allem in der Planungstiefe von den weiteren beteiligten (Fach-)Planern abgegrenzt werden.

Systembeschreibung

Das Energiekonzept wird regelmäßig die Gebäudehülle (Verluste) und die Anlagentechnik (Energiezufuhr) beschreiben, die integral miteinander verzahnt sind. Daraus wird die Energiebilanz abgeleitet, deren Kennwerte ebenfalls in die Systembeschreibung gehören. Doch auch Wechselwirkungen mit nicht-energetischen Bereichen gehören bereits in die Systembeschreibung.

Zeichnerische und andere grafische Darstellungen unterstützen das schnelle Verständnis für die Lösung der energetischen Planungsaufgabe.

Tabellarische Angaben zu Nutz-, End- und Primärenergiebedarf für die verschiedenen Energiedienstleistungen (Heizen, Kühlen, Lüften, Beleuchtung, Warmwasser), gegebenenfalls aufgeteilt auf Energieträger und nach Nutzungszonen gegliedert ermöglichen es dem versierten Leser, die Stärken und Schwächen des Konzept zu erfassen.

Schaltbilder und Energieflussdiagramme

Dies ist der technische Teil der Systembeschreibung, der das Funktionieren für den Fachmann erklärt.

Komponentenplanung

Je nach geforderter Tiefe kann das Energiekonzept wesentliche Komponenten beschreiben. Bauteile können lediglich mit einem U-Wert bezeichnet werden, so dass die Aufgabe der Detailplanung zurück zum Architekten wandert. Es können aber auch differenziert Bauteilaufbauten entwickelt werden – gegebenenfalls alternativ, so dass der Architekt diese direkt in seinen Entwurf und seine Kostenberechnung übernehmen kann. Wärmebrücken können in einem pauschalen Ansatz beschrieben werden, den umzusetzen und nachzuweisen, dann dem Architekten obliegt, es können aber bereits im Energiekonzept konkrete Vorschläge für die Vermeidung und Ausgestaltung von Wärmebrücken gemacht werden.

Genauso können anlagentechnische Parameter lediglich angenommen oder aber auch bereits detaillierter entwickelt werden. Die Detailplanung wird beim Anlagenbauer oder beim TGA-Planer liegen, höhere Planungstiefe bereits im Energiekonzept determiniert auch diese Planungsaufgaben. Solare Gewinne und Beleuchtungssituationen durch Fenster können lediglich im Ansatz, können aber auch vertiefend betrachtet werden.
Um an dieser Stelle angemessen handeln zu können, wurde die weiter oben beschriebene Zielvereinbarung getroffen.

Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen

Jede Bauaufgabe ist mit Kosten verbunden. Gerade an die energetischen Maßnahmen einer Planung wird daher besondere Kosteneffizienz herangetragen. Das Energiekonzept muss daher, insbesondere bei alternativen Planungen, eine Darstellung von Kosten und Gewinnen enthalten. Hierbei muss sich das Energiekonzept nicht nur auf monetäre Betrachtungen zurückziehen. Zur Wirtschaftlichkeit zählen auch „weichere“ Faktoren wie Behaglichkeitskriterien etc. Der Kern wird jedoch auf (differenzielle) (Mehr-)Kosten von energetisch motivierten Maßnahmen am jeweiligen Bauvorhaben liegen. Wenn beauftragt, können auch Betrachtungen über Lebenszykluskosten (LCC) und(oder Amortierungsrechnungen im Variantenvergleich aufgenommen werden.

Energie-Monitoring

Je diffiziler und strukturierter das Gesamtprojekt, desto wichtiger wird es, die Energieflüsse im Gebäude, wie auch in das Gebäude hinein und daraus heraus messbar zu machen. Reichen im Mehrfamilienwohnhaus wohnungsweise Wärmemengenzähler für Heizung und Warmwasser, so will man in einem Nichtwohngebäude genauere Daten haben, um die Energieverwendung zu erfassen und zu überwachen. Daher gehören, wenn vereinbart, auch die Entwicklung eines Messkonzepts sowie Angaben zu notwendigen Abnahmeprüfungen und Dokumentationspflichten der weiteren Beteiligten mit zum Energiekonzept. Auch ein Nutzerhandbuch kann sinnvoll sein und gehört z.B. im Passivhaus zum Standard. In dieser frühen Entwicklungsphase muss das Energiekonzept nur auf die Grundzüge des Nutzerhandbuchs hinweisen.

Fortschreibung des Energiekonzepts

Im Sinn einer integralen Planung ist das Energiekonzept an dieser Stelle eben so wenig abgeschlossen, wie der Bau des Gebäudes. Es ergeben sich oft genug Hindernisse oder neue Erkenntnisse, die es erforderlich machen, das Energiekonzept anzupassen. Wenn z.B. im Zusammenspiel zwischen Architekt und Energieplaner ein Energiekonzept entstanden ist, das große Fensterflächen und horizontale Verschattungseinrichtungen vorsieht, der Bauherr dann aber kategorisch Rollläden fordert, dann muss das Konzept überarbeitet werden. Daher ist der Energieplaner ein zu Anfang stark, zum Ende hin immer weniger involvierter Teil des Planerteams.

Es bietet sich an, das Energiekonzept fortzuschreiben und z.B. in die Phasen

  1. Bedarfsplanung
  2. Bestandsbewertung und Machbarkeitsstudien (Energieberatung im Bestand)
  3. Projektvorbereitung, Vorplanung
  4. Projektplanung bis zur Übergabe und Inbetriebnahme
  5. Optimierung im laufenden Betrieb

zu gliedern.

Dies kann jedoch nur eine Grundstruktur darstellen. Wie bereits eingangs gesagt ist eine individuelle Leistungsvereinbarung über die Erstellung eines Energiekonzepts erforderlich und führt zu möglichst optimalen Ergebnissen. Sprechen sie mit uns: Kontakt

Ingenieurbüro Matthaei