Umweltbundesamt erklärt Weg zum klimaneutralen Gebäudebestand

Bild UBA-Papier klimaneutraler GebäudebestandDie bisherigen Zieldefinitionen eines annähernd klimaneutralen Gebäudebestandes im Energiekonzept 2010, im Eckpunktepapier der Bundesregierung zur Energiewende 2011 sowie in den Eckpunkten zur Energieeffizienz seien keine ausreichende Hilfestellung für die konkrete Umsetzung des Energiekonzeptes und von Maßnahmen, erklärt das UBA in seinem im November 2014 erschienenen Hintergrundpapier „Der Weg zum klimaneutralen Gebäudebestand“.

Aus Sicht des Umweltbundesamtes erfüllt eine Minderung des (nicht-erneuerbaren) Primärenergiebedarfs um 80 % mit einem Rest von 20 % fossilen Energieträgern nicht den Anspruch, annähernd klimaneutral zu sein. Man kann das als Kritik an den großen Worten der Bundesregierung auffassen, die gerne plakative Zahlen gibt, sich aber wenig um die Details kümmert. Die Tabelle zeigt die offiziellen Ziele:

Energiewendeziele der Bundesregierung

Vom UBA erwähnte offene Fragen sind die Sanierungsquote, die von 1% auf 2% jährlich gesteigert werden soll. Es fehle an einer Definition des Begriffs Sanierungsquote. Für den Begriff klimaneutral als gewünschte Eigenschaft des Gebäudebestands fehlt ebenso eine klare Definition. Vorgeschlagen wird eine Orientierung an der Definition des BMVBS von 2011 für das Effizienzhaus Plus (Plusenergiehaus):

„Das Effizienzhaus-Plus-Niveau ist erreicht, wenn sowohl ein negativer Jahres-Primärenergiebedarf als auch ein negativer Jahres-Endenergiebedarf vorliegen. Alle sonstigen Bedingungen der Energieeinsparver-ordnung 2009 (EnEV) wie z. B. die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz sind einzuhalten.“ 1)

Dabei schlagen die Autoren des Papiers vor, die Bilanzierungsgrenzen eventuell weniger eng zu fassen und z.B. ganze Quartiere, Siedlungen oder sogar den gesamten Gebäudebestand zu betrachten.

Auch auf die Notwendigkeit einer Anpassung der Gebäude an sich verändernde Klimabedingungen mit heißeren Sommern, Starkregenergeignissen, Stürmen etc. geht die Studie ein.

Mit einem Hinweis darauf, dass 11% der Bestandsgebäude nur in eingeschränktem Umfang energetisch saniert werden könnten, z.B. denkmalgeschützte Gebäude oder erhaltenswerte Bausubstanz, macht das UBA den Weg für eine verpflichtende Sanierung sämtlicher anderer Gebäude auf. Wobei der Weg ganz klar der ist: Erst den Heizwärmebedarf einschränken, dann den Restbedarf aus erneuerbaren Quellen (Solarthermie, Umweltwärme, in Wärmepumpen mit Antriebsenergie aus erneuerbaren Quellen gewonnen) decken.

Das Hintergrundpapier kann direkt vom UBA heruntergeladen werden: Der Weg zum klimaneutralen Gebäudebestand.


Bildnachweise:
Bild UBA-Papier klimaneutraler Gebäudebestand, Quelle: umwltbundesamt.de 2014
„Energiewendeziele der Bundesregierung“, zitiert aus dem UBA-Papier, ursprüngliche Quelle siehe Grafik

Weitere Beiträge in diesem Themenkomplex:
Artikel vom 26.3.2013: Ziel: Klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050
Artikel vom 16.5.2011:

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1) BMVBS (Hrsg.), Wege zum Effizienzhaus-Plus, Berlin 2011

Ingenieurbüro Matthaei