Nachträgliche Energiebilanzierung
KfW-Fördermittel erfordern abschließende Bestätigung
Standort: Landkreis Goslar Baujahr: 2014 Nutzung: Wohnhaus | |
Maßnahme: Neubewertung nach Streit mit Baufirma Tätigkeiten:
Ausgangslage: Die Bauherren, eine junge Familie, riefen mich an und baten um ein Gutachten. Sie seien mit der ausführenden Firma in Streit geraten und diese wolle ihnen nun nicht mehr den Nachweis führen. Vorab hatte das Bauunternehmen als Generalunternehmer die Anträge für das Effizienzhaus 70 bei der KfW mit gestellt. Wohl auf Grund etlicher Fehler in der Ausführung ist dem Unternehmen die Angelegenheit dann zu heikel geworden. Wäre bei der Neubilanzierung herausgekommen, dass das Effizienzhaus-Ziel verfehlt wurde, hätte man es dafür verklagen können; Hätte man durch Mogeln in den Angaben das Ziel bescheinigt, wäre zusätzlich noch Subventionsbetrug dabei gewesen. Ein Anwalt war bereits eingeschaltet. Die Untersuchung der Dokumentationslage zeigte erhebliche Mängel auf:
Ergebnisse: Nach einer ersten Voruntersuchung konnte ich zeigen, dass das Gebäude knapp die KfW-Anforderungen einhalten würde, wenn die Nachweise erbracht werden könnten. Daraufhin wurde ich mit der Durchführung der Nachweise beauftragt. Da die Pläne unvollständig waren, mussten diverse Ausführungsdetails aus Fotos aus der Bauphase rekonstruiert werden. Es stellte sich dabei z.B. heraus, dass die Außenwände nicht - wie in der Baubeschreibung angegeben - mit gedämmten Porotonsteinen sondern mit ungedämmten gemauert wurden. Das Haus erreichte in der Neubilanzierung ganz knapp die Anforderungen an das Effizienzhaus 70 nach der KfW-Richtlinie, so dass die Bestätigung nach Durchführung erstellt werden konnte. |