Nichtwohngebäude – Energieberatung

 

Für wen?Unternehmen, Kommunen, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen
Warum?Energieberatung und die Bereitstellung von Information sind Kernelemente der Energieeffizienzpolitik in Deutschland. Um sachgerechte Investitionsentscheidungen treffen zu können, braucht es verlässliche Informationen und Vergleichsmöglichkeiten sowohl für Unternehmen, als auch für die öffentliche Hand und gemeinnützige Organisationen.
Nur so können die Akteure den eigenen Energieverbrauch, die Auswirkungen von Maßnahmen der Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien besser verstehen, einschätzen und bewerten. Auf dieser Grundlage können dann (energie-)bewusste Entscheidungen getroffen werden. Energieberatungen dienen als Anstoß für konkrete Maßnahmen und helfen, Fehlinvestitionen zu vermeiden.

Gebäude haben oft einen großen Anteil an den Energiekosten eines Unternehmens und sind im Regelfall getrennt von den betrieblichen Prozessen zu betrachten.

Wie?Wir sind qualifiziert und berechtigt, die Energieberatungen für Nichtwohngebäude in allen Arten von Unternehmen durchzuführen.

Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599
Die Arbeit kann sich auf die Sanierung eines Bestandsgebäudes aber auch auf einen förderfähigen Neubau beziehen;

Ergebnis: Die Energieberatung zeigt Wege auf, wie mittels wirtschaftlicher Maßnahmen Energie eingespart, der CO2-Fußabdruck des Unternehmens oder der Organisation verkleinert werden kann und quantifiziert Aufwand und Nutzen.
Die Nutzungsqualität von Gebäuden kann erhöht werden. Auch Themen wie der sommerliche Wärmeschutz können berücksichtigt werden.
So erhält das Unternehmen Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen und ebnet den Weg zu weiteren Fördermitteln.

Förderung:Der Bund gewährt ab dem 7. August 2024 Förderung in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 50% des Honorars (netto bei USt.-pflichtigen, brutto bei nicht USt.-pflichtigen Auftraggebern). Die Maximalhöhe der Förderung ist abhängig von der Größe des betrachteten Objekts:

Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599:

  • NWG bis 200m²: 850 Euro
  • NWG von 201m² bis 500m²: 2.500 Euro
  • NWG über 501m²: 4.000 Euro.
Was jetzt?Rufen Sie an: 0202/51 58 33 87 oder
schreiben Sie eine eMail.
Zum freien Download: EDL-NRW-Energiedienstleistungen
Ingenieurbüro Matthaei