Energieaudits für Nicht-KMU
Für wen? | Nicht-KMU, das sind jene Unternehmen, die mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen oder deren Jahresumsatz mehr als 50 Mio. Euro und die Jahresbilanzsumme mindestens 43 Mio. Euro beträgt. Wenn ein Energie-Management-System nach DIN ISO 50001 oder ein Umwelt-Management-System im Sinne der Verordnung Nr. 1221/2009/EU vorhanden ist, besteht keine weitere Verpflichtung für Energieaudits. |
Warum? | Im Zuge der Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie wurde mit der Novelle des EDL-G, des deutschen Energiedienstleistungsgesetzes, die Pflicht zur Durchführung von Energieaudits für Unternehmen eingeführt. Das Gesetz verpflichtet alle großen Unternehmen erstmalig bis zum 5. Dezember 2015 und danach alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Energieaudits dienen der Energieeffizienz. Sie sollen Unternehmen in den Stand versetzen ihre Energieströme zu erfassen, zu analysieren und anschließend auch zu steuern, um den Energieverbrauch zu senken. |
Wie? | Die Energieaudits müssen den Anforderungen der DIN EN 16247-1 entsprechen, die auch einen Unternehmensverantwortlichen bzw. -ansprechpartner für die Durchführung des Audits vorsehen. Energieaudits erfassen mindestens 90 % des Gesamtenergieverbrauchs und
Die verwendeten Daten müssen im Unternehmen in einer Weise zur Verfügung gestellt werden, die historische Analysen und eine Rückverfolgung ermöglicht. Das Energieaudit muss unabhängig durchgeführt werden, d.h. hersteller-, anbieter- und vertriebsneutral. Wird das Audit von eigenem Personal des Unternehmens durchgeführt, ist dieses der Unternehmensleitung unmittelbar zu unterstellen und in dieser Funktion weisungsfrei. Die Mitarbeiter dürfen nicht an den Tätigkeiten beteiligt sein, die einem Energieaudit unterzogen werden. Energieauditoren müssen aufgrund ihrer Ausbildung oder beruflichen Qualifikation und praktischen Erfahrung über die erforderliche Fachkunde zur Durchführung des Energieaudits nach DIN EN 16247-1 verfügen. Die Fachkunde erfordert den Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums einschlägiger Fachrichtungen, eine Qualifikation als staatlich geprüfter Techniker einschlägiger Fachrichtungen oder einen Meisterabschlusses sowie eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit in der betrieblichen Energieberatung. Das BAFA führt eine öffentliche Energieauditorenliste. Eine Eintragung in diese Liste ist jedoch keine verpflichtende Voraussetzung, um Energieaudits nach dem EDL-G durchzuführen. |
Ergebnis |
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Förderung | Als gesetzlich geforderte Maßnahme werden Energie-Audits nicht öffentlich gefördert. |
Was jetzt? | Rufen Sie an: 0202.51 58 33 87 oder schreiben Sie eine eMail. Zum freien Download: Infoblatt Energieaudits Bei Unsicherheit über den KMU / Nicht-KMU-Status Ihres Unternehmens verwenden Sie gerne unser Hilfsdiagramm_Nicht-KMU-A4 zur richtigen Einordnung. |