Energieaudit in KMU

 

Für wen?Unternehmen, Kommunen, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen
Warum?Energieberatung und die Bereitstellung von Information sind Kernelemente der Energieeffizienzpolitik in Deutschland. Um sachgerechte Investitionsentscheidungen treffen zu können, braucht es verlässliche Informationen und Vergleichsmöglichkeiten sowohl für Unternehmen, als auch für die öffentliche Hand und gemeinnützige Organisationen.
Nur so können die Akteure den eigenen Energieverbrauch, die Auswirkungen von Maßnahmen der Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien besser verstehen, einschätzen und bewerten. Auf dieser Grundlage können dann (energie-)bewusste Entscheidungen getroffen werden. Energieaudits beziehen sich auf sämtliche Energie nutzenden Prozesse an einem Standort.

Betriebliche Prozesse sind je nach Unternehmen teilweise sehr stark an den Energiekosten beteiligt. Deswegen ist es sinnvoll, die betrieblichen Prozesse getrennt vom reinen Gebäudebetrieb zu betrachten. Wechselwirkungen können dennoch in die Untersuchungen einbezogen werden.

Wie?Wir sind qualifiziert und berechtigt, die Energieaudits in allen Arten von Unternehmen durchzuführend.
Zu unterscheiden ist zwischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und größeren Unternehmen. Für die größeren, auch Nicht-KMU genannten, sind regelmäßige Energieaudits verpflichtend. Für KMU sind sie freiwillig.

Ergebnis: Das Energieaudit zeigt Wege auf, wie mittels wirtschaftlicher Maßnahmen Energie eingespart, der CO2-Fußabdruck des Unternehmens oder der Organisation verkleinert werden kann und quantifiziert Aufwand und Nutzen.
So erhält das Unternehmen Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen und ebnet den Weg zu weiteren Fördermitteln.

Förderung:Der Bund gewährt ab dem 7. August 2024 Förderungen in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 50% des Honorars (netto bei USt.-pflichtigen, brutto bei nicht USt.-pflichtigen Auftraggebern). Die Maximalhöhe der Förderung ist abhängig von den bisherigen Energiekosten:

  • für Antragsteller mit Energiekosten über 10.000 € jährlich: max. 3.000 €
  • für Antragsteller mit Energiekosten unter 10.000 € jährlich: max. 600 €

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung handelt.

Was jetzt?Rufen Sie an: 0202/51 58 33 87 oder
schreiben Sie eine eMail.
Zum freien Download: EDL-NRW-Energiedienstleistungen
Ingenieurbüro Matthaei