Energetische Inspektion von Klimaanlagen
Energetische Inspektion von Klimaanlagen nach GEG, §§74-78
Energetische Inspektion von Klima- und Kälteanlagen nach GEG, DIN SPEC 15240
Für wen? | Betreiber von Klimaanlagen mit mehr als 12 kW Kälteleistung. Mehrere Anlagen, die in Teilanlagen eine wesentliche Komponente (meistens die Kälteerzeugung) gemeinsam nutzen, werden als eine zusammenhängende Anlage verstanden. |
Warum? | Das Geäudeenergie-Gesetz schreibt regelmäßige Energetische Inspektionen der Klimaanlagen und sonstigen Raumkühlgeräte vor, sofern diese eine Kälteleistung von mindestens 12 kW haben. Bis zu 70 kW Kälteleistung kann die Inspektion recht frei erfolgen. Darüber ist zwingend die Anwendung der DIN SPEC 15240 vorgeschrieben. Alle zehn Jahre müssen diese Anlagen einer Inspektion unterzogen werden. |
Wie? | Wir sind qualifiziert und berechtigt, die energetische Inspektion von Klimaanlagen durchzuführen. Die Inspektion erfolgt regelmäßig nach der DIN SPEC 15240.
Seit dem Inkrafttreten der EnEV 2014 müssen Inspektionsberichte vom Ersteller bei der nationalen Registrierstelle für Energieausweise und Inspektionsberichte registriert und mit der von dort zugeteilten Nummer versehen werden. Diese Regelung gilt seit Einführung des GEG am 1.11.2020 weiter. |
Ergebnis: |
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Förderung: | Für diese Pflichtleistung gibt es keine Förderung aus öffentlichen Mitteln. Im Weiteren können jedoch die Energie-Effizienz steigernde Maßnahmen durch das BAFA im Rahmen verschiedener Programme zur Förderung von Energieeffizienz und weniger klimaschädlicher Kältemittel „Kälte- und Klimaanlagen“ mit bis zu 50% bezuschusst werden. |
Was jetzt? | Rufen Sie an: 0202/51 58 33 87 oder schreiben Sie eine eMail. Zum freien Download: Infoblatt Energetische Inspektion von Klima- und Kälteanlagen |