Lüftungskonzept – DIN 1946-6
Häuser werden immer dichter gebaut, um die Wärme drinnen zu behalten. Weiterhin muss jedoch der Luftwechsel geschehen, um die Menschen gesund und das Haus trocken zu halten.
Daher gehört es zu den Planerpflichten, für Neubauten wie auch bei umfangreichen Modernisierungen nachzuweisen, wie die Belüftung des Gebäudes geschehen wird. Insbesondere die Erneuerung von Fenstern und die Dämmung des Dachs gehören zu den Maßnahmen, die den unkontrollierten Luftwechsel stark einschränken. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Nutzer-unabhängig eine ausreichende Belüftung erfolgt. Das heißt, selbst wenn die Bauherren der Ansicht sind, sie kämen mit Fensterlüftung klar, so hätte der Planer ein Haftungsproblem wenn es nachher im Haus schimmelt, weil der Luftwechsel nicht ausreicht.
Der Teil 6 der DIN 1946 regelt, wie die (unkontrollierte) Infiltration von Luft durch Gebäuderitzen zu bewerten ist und wann lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich werden. Ist dies der Fall, was regelmäßig bei Neubauten und umfangreichen Sanierungen ist, dann erfolgt eine Ausarbeitung der möglichen Maßnahmen zur geregelten Lüftung. Dabei kommen sehr unterschiedliche Systeme zum Einsatz, die von einfachen, stellbaren Außenluftdurchlässen in den Wänden bis hin zu komplexen Zu-/Abluft-Anlagen mit Wärmerückgewinnung (siehe Bild) reichen.
Um Bauherren und Planern zu Sicherheit zu verhelfen, erstellen wir gerne für Ihr Projekt das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 und legen nach Wunsch auch die gesamte Lüftungsanlage aus. Für den Nachweis der Luftdichtheit der Gebäudehülle gibt es den Luftdichtheitstest, den wir ebenfalls ausführen.
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