blower-door-test

Luftdichtheit ist eine entscheidende Bauqualität für ein heutzeitiges Gebäude. Sie nachzuweisen ist Aufgabe der Luftdichtheitsmessung gemäß DIN EN ISO 9972.


Zu Zeiten offener Feuer und bis zur Nutzung von Ofenheizungen waren Häuser Luft-offen zu bauen. Der Abzug z.B. durch den Schornstein war erforderlich, um die Abgase, den Rauch, abzuleiten, durch diverse Lücken im Bauwerk strömte die Luft nach.

Später versuchte man die Häuser winddicht zu machen, um Wärmeverluste durch ungewollten Zug zu vermeiden. Heute ist der Anspruch, die Gebäudehülle luftdicht zu machen. Der dennoch für die Abfuhr von Feuchtigkeit und CO2 erforderliche Luftwechsel muss dann anderweitig sichergestellt werden (Siehe dazu auch Fachartikel „Richtige Lüftung“, „Kontrollierte Wohnraumlüftung“ bzw. Leistungsangebot für TGA-Planung.)

Luftdichtes Bauen ist nicht einfach. Jede Durchdringung der Luftdicht-Schicht muss vermieden werden, jeder Stoß muss abgeklebt oder anders gedichtet werden. Selbst die aus dem Keller in die Wohnung verlaufenden Wasserrohre müssen auf luftdichte Verlegung kontrolliert werden.

Der Nachweis dafür, dass alle Baubeteiligten ordentlich gearbeitet haben, wird durch den Luftdichtheitstest erbracht. Blower-door, Quelle: Bauthermografie & Luftdichtheitsprüfung Lutz Weidner / ThüringenOft wird der Ausdruck „Blower-door“ oder „blower door test“ genutzt, der jedoch nur eine der zulässigen Messmethoden darstellt und ein Markenbegriff der BlowerDoor GmbH ist. Bei dieser Methode wird die Messapparatur in eine Öffnung (Tür oder Fenster) eingespannt. Ein Ventilator liegt relativ offen mittendrin und der Zusammenhang zwischen Druckdifferenz und Volumenstrom wird über die Ventilatorleistung berechnet. Messblenden verschiedener Größen helfen dabei, die Messungen bei unterschiedlichen Volumenströmen genauer zu machen.

Luftdichtheits-MessanlageDas von uns angewandte Verfahren nutzt einen Messkanal. Über die Strömungsgeschwindigkeit im Kanal und das Geschwindigkeitsprofil im Querschnitt lässt sich sehr genau der Volumenstrom in Abhängigkeit von der erzeugten Druckdifferenz ermitteln.

Das GEG schreibt Maximalwerte für den Luftwechsel vor. Die Anforderungen waren früher bereits in der EnEV gestelt und sind auch im Gebäude-Energie-Gesetz verankert: n50 = 3,0 1/h für Gebäude ohne raumlufttechnische Anlagen, bzw. 1,5 1/h für solche mit raumlufttechnischen Anlagen. „n50“ steht dabei für den auf das belüftete Volumen bezogenen Luftwechsel pro Stunde bei einer Druckdifferenz zwischen Innen und Außen von 50 Pa. Dieser Wert muss in vielen Fällen nachgewiesen werden. Dazu dient der Luftdichtheitstest. Besondere Anforderungen gelten für Passivhaus-Projekte: Für Passivhäuser wird grundsätzlich ein Wert unter n50 = 0,6 1/h gefordert.

Über 1.500 m³ Luftvolumen ist im GEG die Hüllfläche das Bezugsmaß. Ohne raumlufttechnische Anlagen darf der bei einer Bezugsdruckdifferenz von 50 Pa gemessene Volumenstrom in m³/h höchstens das 4,5fache und mit raumlufttechnischen Anlagen höchstens das 2,5fache der Hüllfläche des Gebäudes in Quadratmetern betragen.

Oft wird mittels Thermografie die bei Unterdruck eindringende Luft verfolgt. Auf den Bildern der Infrarot-Kamera zeichnen sich kältere Luftströme auf Bauteilen als Schlieren ab, weil sie die Oberflächen kühlen. So können Lecks geortet werden.

Leistungen und Preise

Anfahrtinnerhalb Goslars und Wuppertals
darüber
inklusive
50 Cent/km
Berechnung der Volumen und Flächenbis 800 m³ (EFH)
darüber
inklusive
50 €/h
Einrichten der Messausrüstung, Abkleben temporärer Öffnungen (max. 1h), Durchführen der Messung, Erstellen des MessprotokollsV < 500 m³ bei n50 < 2,5 1/h
V < 1000 m³ bei n50 < 1,5 1/h
V < 1500 m³ bei n50 < 0,6 1/h
500 €
500 m³ < V < 1500 m³ bei n50 < 2,5 1/h
1500 m³ < V < 2000 m³ bei q50/AE < 2,5
1500 m³ < V < 5000 m³ bei n50 < 0,6 1/h
950 €
1500 m³ < V < 2000 m³ bei q50/AE < 4,5
1500 m³ < V < 2000 m³ bei q50/AE < 2,5
5000 m³ < V < 8000 m³ bei n50 < 0,6 1/h
auf Anfrage
Aufspüren von Undichtigkeiten mittels Hitzedrahtanemometer und/oder Infrarotkamera1 Stunde inklusive, danach wird im Stundensatz abgrechnet:98 €/h
Folgeprüfung
(ohne Leckageortung)
Jeweils drei Viertel des o.g. Honorars, zzgl. Fahrtkosten
UmsatzsteuerIm jeweils gültigen Satz, derzeit 19%

 

Bildnachweise:
Foto „Rekonstruktion eines Langhauses in Straubing“, Quelle: Wikipedia, MoatlNdb, cc-by-03
Foto „Blower-door“, von Anobiumpunctatum, CC BY-SA 3.0, Quelle: https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=16073779, CC-BY-SA-3.0
Foto „Luftdichtheits-Messanlage“, Ingenieurbüro Matthaei 2011
 
Hier erhalten Sie ein Infoblatt zum Luftdichtheitstest2022.

Ingenieurbüro Matthaei