Bundesförderung für effiziente Gebäude
Sanierung und Neubau effizienter Gebäude
Unter dem Titel „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ als Kernelement des nationalen Klimaschutzprogramms 2030, sollen laut Bundesregierung ab 2021 die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich in einem modernisierten und vereinfachten Förderangebot gebündelt werden.
Damit geht die Bundesregierung den Weg der Vereinheitlichung und Straffung von Verwaltungshandeln weiter, den sie bereits mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) für die gesetzlichen Anforderungen und Regeln beschritten hat.
Die BEG besteht aus den drei Teilprogrammen:
- BEG-WG (Neubau und Komplettsanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus),
- BEG-NWG (Neubau und Komplettsanierung von Nichtwohngebäuden zum Effizienzgebäude) und
- BEG-EM (Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden),
die jeweils in einer Zuschuss- und einer Kreditvariante angeboten werden.
Einführung ab Januar 2021
Der Start der neuen BEG erfolgt in zwei Stufen:
Zum 01.01.2021 startet die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen im Teilprogramm BEG-EM durch das BAFA. Gefördert werden Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik, Erneuerbare Energien für Heizungen, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme.
Damit endet am 31.12.2020 die Möglichkeit zur Antragstellung in den Programmen für „Heizen mit erneuerbaren Energien“ (BAFA), Heizungsoptimierung (BAFA) und die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen im Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Investitionszuschuss“ (KfW 430).
Zum 01.07.2021 gehen dann BEG-WG und BEG-NWG – jeweils als Zuschuss- und Kreditförderung – sowie die Kreditförderung für die Einzelmaßnahmen (BEG-EM) bei der KfW an den Start.
Damit für den Endkunden keine Förderlücke entsteht, können bis zum 30.06.2021 noch wie gewohnt Anträge bei der KfW im Rahmen der Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ für Förderkredite für Neubau und Sanierung zum Effizienzhaus/-gebäude und für Einzelmaßnahmen (KfW 151, 152, 153, 217, 218, 219, 220, 267, 277, 278) sowie für Zuschüsse für Effizienzhaussanierungen (KfW 430) und für die Fachplanung/Baubegleitung zu Maßnahmen dieser Programme (KfW 431) gestellt werden.
Die Energieberatung Matthaei hilft Ihnen bei der Erlangung von Fördermitteln. Sprechen Sie uns an, schildern Sie Ihr Vorhaben auf dem hier angehängten Formular oder rufen Sie uns einfach an: 0202.51583387.