Fachplanung Barrierefreiheit
Öffentliche Gebäude müssen zumeist nach DIN 18040, Teil 1 barrierefrei geplant werden. Für den Wohnungsbau ist dies nur bei Mehrfamilienwohnbauten vorgesehen. Aber auch Einfamilienhäuser könnten von vornherein eine barrierefreie Eingangsebene haben. Für Wohngebäude ist die DIN 18040, Teil 2 anzuwenden.
Auch ein Passivhaus lässt sich barrierefrei gestalten. Hier potenzieren sich der energetische Komfort und die Barrierefreiheit zu einem rundum Wohlfühlhaus.
In einer Gesellschaft, in der die Lebenserwartung immer noch steigt und behinderte, verletzte oder kranke Menschen nicht als unwert ausgegrenzt werden, sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass jedenfalls alle Neubauten auch für diese Menschen zugänglich gebaut werden. Scham bei der Gestaltung des eigenen Wohnumfelds für das eigene Alter ist völlig unangebracht. Und wie das Bild oben zeigt, ist Barrierefreiheit ein Thema in allen Altersklassen.
Zuschüsse oder Förderkredite gibt es von verschiedenen Stellen. Sehr stark im Fördergeschäft ist die KfW – die Förderbank des Bundes. Sie unterstützt private, gewerbliche und kommunale Bauherren bei der energetischen Sanierung wie auch beim Abbau von Barrieren für ein altersgerechtes Wohnen.
Haussanierer, die die Energieeffizienz ihrer Immobilie verbessern wollen, können auf die Programme der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ BEG zugreifen. Bis zu 150.000 € je Wohneinheit stellt die KfW hier zu einem Zinssatz von derzeit 0,75%p.a. zur Verfügung (Stand: Dezember 2020) und/oder gibt einen Zuschuss zu den förderfähigen Kosten. Wer aber heute saniert, der hofft darauf, einige Jahrzehnte keine größeren Investitionen mehr tätigen zu müssen und entspannt und komfortabel in seinem Haus leben zu können. Daher sollte man sich überlegen, ob alles getan wird, was getan werden kann.
Das Altern geht an niemandem spurlos vorüber und wer heute vierzig ist, der ist in 30 Jahren meist nicht mehr ganz so fit. Warum also nicht gleich an die Zukunft denken und das Wohnen in jedem Alter im eigenen Haus absichern? Schwellenfreiheit, ausreichend breite Türen, bodengleiche Duschen, Vorbereitungen für späteres Nachrüsten von Hilfsmitteln stören den gesunden Menschen nicht und freuen den gebrechlicher Werdenden.
Wenn ein Badezimmer sowieso neu gemacht werden soll, warum nicht gleich barrierefrei? Die Zusatzkosten sind gering und fast die gesamten Kosten können von der KfW im Programm „Altersgerecht Umbauen“ mit bis zu 50.000 € je Wohneinheit Kredit-finanziert werden. Auch hier fällt derzeit nur ein Zinssatz von unter 1%p.a. an.
Wer Maßnahmen geschickt kombiniert kann also eine sehr günstige Finanzierung bis zu 125.000 € in Anspruch nehmen. Die Antragstellung für die Kredite geschieht grundsätzlich über eine Hausbank. Während zu den Energieeffizienz-Maßnahmen immer ein Sachverständiger vorher und hinterher eine Erklärung abgeben muss, ist dies bei den Maßnahmen zur Barrierereduzierung nur dann erforderlich, wenn eine ganze Wohnung oder ein ganzes Haus nach DIN 18040-2 umgebaut werden soll. Einzelmaßnahmen plant und bescheinigt der jeweilige Fachunternehmer.
Dipl.-Ing. Olof Matthaei ist seit Juli 2013 für die Barrierereduzierung von der GGT, Deutsche Gesellschaft für Gerontotechnik® mbH zertifiziert. Damit können wir Ihnen die komplette Planung und Begleitung sowie die Beantragung von Förderkrediten der KfW anbieten. Ihr Haus oder Ihre Wohnung kann barrierefrei werden. Sprechen Sie uns gerne unverbindlich an: Kontakt.