Solaranlagen vor Denkmalschutz

Gute Nachrichten für Goslars Altstadtbewohner

Renaissance-Giebel, Quelle: Huber / pixelio.deDie Goslarer Innenstadt steht zu großen Teilen unter Denkmalschutz. Als Ensemble und als einzelne Objekte. Solaranlagen waren bislang unter Hinweis auf den Denkmalschutz nicht genehmigungsfähig. Wie der Solarenergie-Förder-Verein (SFV) mitteilt, ist im EEG 2023 erstmals geregelt, dass Solaranlagen bei der Schutzgüterabwägung grundsätzlich ein Vorrang eingeräumt werden muss. “Schutzgüterabwägung” bedeutet, dass bei baurechtlichen Genehmigungen öffentliche und private Belange zueinander in Relation gesetzt und gewichtet werden müssen.

In der Praxis bedeutet das nicht, dass nun grundsätzlich alle Solaranlagen genehmigt werden müssten. Aber die zuständigen Behörden müssen nun sachlich nachvollziehbar begründen, wenn sie eine geplante Anlage ablehnen. Gegen eine unzureichend begründete Ablehnung kann rechtlich vorgegangen werden. Wenn jemand an der Renaissance-Fassade auf dem Foto PV-Paneele anbringen wollte, dann wäre die Ablehnung vorprogrammiert. Auf dem Dach aber, gäbe es vermutlich keine sachlichen Gründe, die dagegen sprächen.

Damit aber Streit gar nicht erst entsteht, sollten Hauseigentümer, die in Solaranlagen (thermische oder PV) investieren wollen, frühzeitig mit der Denkmalschutzbehörde Kontakt aufnehmen. Der SFV empfiehlt danach eine Vor-Ort-Besichtigung mit dem Denkmalpfleger, wenn Fragen offen bleiben. Hier könnten u.a. folgende Punkte besprochen werden:

  • Wie kann die Anlage angebracht werden?
  • welche Alternativstandorte gibt es am Gebäude?
  • Gibt es Ansprüche an Form, Farbe und Größe?
  • Wie soll die Anlage angeschlossen und die Leitungslegung gestaltet werden?
  • Sind die bisherigen Vorkehrungen für Blitz- und Brandschutz hinreichend?
  • Gibt es kommunale Fördermittel oder sonstige Unterstützung von der Stadt?

Danach sollte es gut weiter gehen.

Es gibt durchaus Möglichkeiten, Häuser auch mit Solaranlagen so zu bestücken, dass dies nicht hässlich wird und den Charakter des Hauses verdirbt. Im Gegenteil kann die Modernisierung das Alte erhalten, womit nicht nur dem Denkmalschutz sondern auch dem Erhalt der Welt ein großer Dienst erwiesen wird.

Schließlich ist in alten Gebäuden viel graue Energie gebunden, die nicht für einen Neubau aufgewandt werden muss. Der SFV zeigt anhand von Best-Practice-Beispielen, wie Denkmalschutz und moderne PV-Anlagen zusammenspielen können: Best Practice – Solaranlagen im Denkmalschutz.

Auch Geothermie einfacher zu genehmigen

Auch andere Formen der Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen werden mittlerweile wohlwollender geprüft. Nach meiner Erfahrung ist die grundsätzlich ablehnende Haltung der unteren Wasserbehörde einer den Einzelfall betrachtenden Vorgehensweise gewichen. Dass dennoch in Goslar kaum Erdwärmebohrungen genehmigt werden können hat dabei ganz praktische Gründe. Die Geologie im Vorharz ist ziemlich chaotisch. Steil stehende Schichten führen zu unvorhersehbaren Bohrergebnissen, Gipseinlagerungen sind nicht selten und bilden eine Gefahr für Aufquellen des Untergrunds, Wassergewinnung darf nicht gefährdet werden und alte, nicht kartierte Bergwerke machen das Bohren zum riskanten Erlebnis.

Immerhin lässt sich konstatieren, dass die staatlichen Behörden langsam den genehmigungsrechtlichen Zug zu den Erneuerbaren in Gang setzen.

Bildnachweis:
Renaissance-Giebel, Foto: Huber/pixelio.de, 2014

Weitere Beiträge zum Thema Denkmalschutz und Erneuerbare Energie:
Artikel von Susanne Jung, SFV e.V. vom 15.03.2024: Denkmalschutz: Solaranlagen bekommen Vorrang
Artikel des SFV vom 15.03.2024: Solaranlage im Denkmalschutz
Fachbeitrag: Solarthermie – geschenkte Wärme aus dem Weltall

Ingenieurbüro Matthaei