Kommunale Wärmeplanung in Wuppertal
Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) in Wuppertal steht derzeit auf halber Strecke. Bis Anfang 2026 soll sie abgeschlossen sein.
Am 10. Juli 2025 fand eine Vorstellung des Planungsprozesses in einem Bürgergespräch statt. Die Vertreter der beteiligten Unternehmen stellten den rechtlichen Rahmen, die Vorgehensweise und das bisher erreichte vor. Nach einer europaweiten Ausschreibung erhielten die Wuppertaler Stadtwerke (WSW) den Auftrag, die KWP durchzuführen. Dazu holten sie sich das Beratungsunternehmen greenventory GmbH aus Freiburg und die Agentur Blumberg GmbH aus Esslingen dazu. Die Kombination von Partnern wirkt stark: Die WSW haben lokale Expertise und Zugriff auf viele Daten, das Wissen um Energienetze und den Willen zur Weiterentwicklung. Greenventory ist spezialisiert auf Energie-Planungsprozesse und Transformation und Blumberg weiß, wie man Ergebnisse, Erkenntnisse und selbst Halbwahrheiten und fehlende Information aus diesem Bereich vermarktet. Die Kommunikationsexperten von Blumberg fehlten auf der Veranstaltung.
Stand der Potenzialanalyse
In der Potenzialanalyse besteht die Aufgabe insbesondere darin, die Orte der Bedarfe und ihre Größenordnungen zu erkunden. Wo wird wie viel Wärme benötigt. Dabei geht es nicht nur um Gebäudeheizung, sondern auch um Warmwasser und industrielle Prozesse. Aus für mich unerfindlichen Gründen wurde dabei der Kühlbedarf völlig ausgeklammert. Heizen und Kühlen nicht zusammen zu denken, ist ein großer Fehler.
Derzeit steht bereits ein Teil der Potenzialanalyse. Große Flächen sind jedoch noch nicht erkundet – und bleiben das voraussichtlich auch.
Den Stand der KWP können Sie von der Website der Bürgerbeteiligung herunterladen.
Was die Kommunale Wärmeplanung leistet
Die KWP gibt am Ende Aufschluss darüber, wo zukünftig Wärme in kommunalen Netzen verteilt werden soll, wie die Netze dekarbonisiert werden können, wo es relevante Wärmequellen gibt, die genutzt werden sollen, wie die eingebunden werden sollen, in welchen Gebieten erneuerbares Gas (Biomethan, Wasserstoff) verteilt werden soll und in welchen Gebieten es keine Ideen für kommunale Versorgung geben wird. Dieser Plan ist einesteils Auftrag an die Kommune, die auf Machbarkeit geprüften Projekte auch wirklich anzugehen, andererseits Information für die Bürger, wie an ihrer Straße zukünftig die Versorgung aussehen wird.
Gibt es den Plan, ein kommunales Wärmenetz zu errichten, dann darf bis zum Entstehen desselben weiter mit fossilem Brennstoff geheizt werden. Auch die Erneuerung einer kaputten Therme darf dann wieder fossil sein.
Handelt es sich dagegen um ein Gebiet ohne Planung kommunaler Anlagen, dann muss jeder Hauseigentümer sich selber um die gesetzeskonforme Erneuerung seiner Heizungsanlage kümmern. Nach derzeitigem Wissensstand läuft das auf elektrische Wärmepumpen hinaus.
Das übergeordnete Ziel dabei ist die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung als Bestandteil des nationalen Klimaschutzes, eingebettet in internationale Abkommen zum Klimaschutz.
Dabei wies ein Vertreter des Stadtrats darauf hin, dass die KWP, selbst wenn sie in 2026 vom Stadtrat angenommen wird, keinerlei rechtliche Bindungswirkung entfalten werde. Wir werden uns also zukünftig per Gesetz auf einen Plan berufen, der nicht umgesetzt werden muss. So funktioniert Klimaschutz perfekt.
Bürgerbeteiligung
Um nun die Information über den Zustand und Bedarfe der Häuser im gesamten Stadtgebiet zu erfassen, bitten die Macher der KWP um die Mithilfe der Bürgerinnen. Auf der Website talbeteiligung.de kann man sich registrieren und z.B. etwas zum Zustand des eigenen Hauses oder der Nachbarhäuser mitteilen. Auch zu dem Zwischenbericht vom 30. Juni 2025 kann man Kommentare abgeben.
Der Aufbau der Website ist etwas schwer durchschaubar, aber wenn man sich durch gefunden und nicht aufgegeben hat, klappt es wirklich. Die Frist für die Bürgerbeteiligung endet am 31. Juli schon wieder.
Eine weitere Phase der Bürgerbeteiligung soll zum Jahresende im Zusammenhang mit der Maßnahmenentwicklung noch einmal erfolgen.
Abbildungsnachweis:
Ablaufplan der Kommunalen Wärmeplanung, Grafik von talbeteiligung.de, 2025, Markierung zum Stand: O.Matthaei
Weitere Beiträge zum Thema Kommunale Wärmeplanung:
Artikel vom 28.12.2023: Kommunale Wärmeplanung
Das Bundesgesetz: Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
Das Landesgesetz: Gesetz zur Einführung einer Kommunalen Wärmeplanung in Nordrhein-Westfalen (Landeswärmeplanungsgesetz NRW – LWPG)
Information der Kommune Wuppertal: Kommunale Wärmeplanung
Bürgerbeteiligung in Wuppertal: talbeteiligung.de