Klimaschutzgesetz verhöhnt den Klimaschutz
Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat treten den Klimaschutz mit Füßen. Den Eindruck bekommt, wer das renovierte Gesetz betrachtet.
In 2021 wurde die damalige Bundesregierung für ihre fehlende Klimapolitik gerügt und aufgefordert Gesetze zu erlassen, die für die kommenden Generationen einen Rest an Welt über lassen. Herausgekommen war damals ein Klimaschutzgesetz (KSG), das nicht geeignet war, Deutschlands Anteil am Klimaschutz ausreichend herzustellen.
Im Folgenden wurden die im KSG verankerten Ziel nicht erreicht. Daraus entstand viel Zank in der noch amtierenden Regierung aus SPD, Grünen und FDP. Insbesondere der FDP-Verkehrsminister weigerte sich standhaft, Maßnahmen in seinem Bereich überhaupt nur zu bedenken und erpresste den Rest der Regierung und das ganze Parlament in bekannt verkehrsminsterialer Überheblichkeit. „Im Autoland Deutschland darf es keine Einschränkungen geben,“ vielleicht setzte ihn auch die Autolobby unter Druck.
Neues Gesetz neue Verfassungsklage
Da die Regierungsparteien sich den von ambitionierten Klimaschützern an sie heran getragenen Argumenten gegenüber jedoch verschließen und statt dessen lieber auf die Lobbyisten der Autokonzerne hören, wurde das Gesetz beschlossen. Selbst die Grünen behaupten dann frech, es sei schärfer als das alte Gesetz und „es werde kein Gramm CO2 mehr emittiert“ als nach dem alten Gesetz.
Die Konsequenz ist schon wieder eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), der Solarenergie-Förderverein e.V. (SFV) und einige Einzelkläger bereiten diese Klage vor. Bereits einmal ist eine Beschwerde gegen die BRD vor dem Verfassungsgericht ziemlich erfolgreich gewesen. Mittlerweile haben auch internationale Gerichte sich mit dem Klimaschutz befasst und ihn gegen Staaten und für Menschen beschieden.
Viel geholfen hat es nicht, wie wir gerade in Deutschland erkennen müssen. Dennoch ist dieser Kampf wichtig! Wichtiger als der kurzfristige Profit aus fehlendem Klimaschutz, der doch wieder nur wenigen zu Gute kommt, ist doch der Erhalt der Welt für kommende Generationen.
Abbildungsnachweis:
Plakat zur Klimaklage: Grafik Sarah Heuzeroth/BUND, Link zum Original
Weitere Beiträge zum Thema Klimaklage:
Information des BUND: Klimaklage: Klimaschutz ist Menschenrecht
Information des SFV: Die Klimaklage 2.0
Artikel vom 18.10.2023: Fritz-Bauer-Preis 2023 für Klimakläger
Artikel vom 29.04.2021: Klimaklage erfolgreich