Haushaltssperre betrifft auch Energieberatung

Etwas versteckt findet man auf den Seiten des BMWK diese Information:

„Die Bundesregierung prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom 15. November. Das Bundesfinanzministerium hat eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Entsprechend kann derzeit keine Bewilligung von neuen Vorhaben erfolgen. Dies betrifft u.a. die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und der Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW). Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.

Ausgenommen von der Sperre ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier können in 2023 weiterhin Förderanträge gestellt und bewilligt werden. Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind nicht betroffen und können wie geplant fortgeführt werden.“

Das BAFA teilte uns mit, dass Anträge für Energieberatung zwar gestellt werden könnten, die Bewilligung aber aufgeschoben werde. Wir verstehen das als einen Hinweis darauf, dass eine Weiterführung geplant ist.

Die Energiewende muss stattfinden!

Bei niemandem ist das deutlicher zu spüren als bei Robert Habeck, dem Bundeswirtschafts- und -Klima-Minister. In der ganzen Regierungskoalition scheint er der zu sein, der das Thema Klimaschutz nicht aus den Augen verliert und gegen den Widerstand der Pfründe-Sicherer aller „Volksparteien“ weiter betreibt. Schade, dass gerade dieser engagierte Mann derart viel Contra aus großen Kreisen der Gesellschaft erhält. Im Büro diskutieren wir viel über die Quelle dieser kollektiven Abneigung. Abgesehen von groben Fehlern in der Kommunikation seines Ministeriums scheint es Kreise zu geben, die gezielt Schmutzkampagnen betreiben. Wer die Urheber sind, können wir leider nicht erkennen.

Ingenieurbüro Matthaei